08.09.2022rss_feed

ASP-Restriktionsgebiete in Niedersachsen: Verkürzung der Sperrfrist auf den 5. Oktober möglich

Mitte September entscheidet der zuständige EU-Ausschuss, ob das Ende der Sperrfrist vom 14.10.22 auf den 05.10.22 vorgezogen wird

Mitte September entscheidet der zuständige EU-Ausschuss, ob das Ende der Sperrfrist vom 14.10.22 auf den 05.10.22 vorgezogen wird

Wie aus einem Schreiben der EU-Kommissarin Stella Kyriakides an die CDU-Politiker Jens Gieseke und Albert Stegemann hervorgeht, scheint die EU-Kommission nun doch die Frist für die ASP-Sperrzonen in Niedersachsen verkürzen zu wollen – wenn auch nur um einige Tage. Das Ende der Sperrfrist könnte damit vom 14.10.22 auf den 05.10.22 vorgezogen werden.

ISN: Leider wurde eine deutlichere Verkürzung der Sperrfrist von Seiten der EU aus unserer Sicht völlig unverständlich abgelehnt. Trotzdem wäre auch die nun in Aussicht gestellte kleine Verkürzung ein wichtiger Schritt für die betroffenen Schweinehalter im emsländischen Restriktionsgebiet. Da diese Betriebe sich in einer extremen Notsituation befinden, zählt jeder Tag. Daneben brauchen die Betriebe aber auch dringend finanzielle staatliche Unterstützung!

 

Die Europäische Kommission scheint nun doch die Sperrfrist nach dem ASP-Ausbruch im Emsland verkürzen zu wollen. Das geht aus einem Schreiben der EU- Kommissarin Stella Kyriakides an den CDU-Europaabgeordneten Jens Gieseke und den Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hervor. Demnach werde die EU-Kommission dem zuständigen EU-Ausschuss bei einer Sitzung Mitte September vorschlagen, das Ende der Sperrfrist vom 14.10.22 auf den 05.10.22 vorzuziehen. Die Frist für die ASP-Restriktionszone in Niedersachsen würde der Brüsseler Behörde zufolge damit genau drei Monate nach Abschluss der vorläufigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb enden.

Wie AgE berichtet, müssen der vorgesehenen Fristverkürzung noch die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) mehrheitlich ihre Zustimmung erteilen. Ein Vertreter der Bundesregierung soll laut Schreiben Mitte September die Möglichkeit erhalten, Gründe für eine Fristverkürzung vor den anderen EU-Mitgliedstaaten darzulegen.

 

Die ISN meint:

Leider wurde eine deutlichere Verkürzung von Seiten der EU aus unserer Sicht völlig unverständlich abgelehnt. Trotzdem wäre auch die nun in Aussicht gestellte kleine Verkürzung ein wichtiger Schritt für die rund 300 betroffenen schweinehaltenden Betriebe. Sie befinden sich in einer extremen Notsituation. Hier zählt also jeder Tag! Es gibt aus Sicht der ISN keinen fachlichen Hinweis für ein noch bestehendes erhöhtes Risiko einer Verbreitung des ASP-Erregers im emsländischen Restriktionsgebiet. Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden professionell umgesetzt und die Inkubationszeit ist bereits seit Langem abgelaufen.

Darüber hinaus stehen das Bundeslandwirtschaftsministerium und auch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in der Verantwortung, endlich für Unterstützung der betroffenen Betriebe zu sorgen. Die Betriebe in dem Restriktionsgebiet brauchen dringend finanzielle staatliche Unterstützung, weil sie – ohne einen Fehler gemacht zu haben – durch die angeordneten staatlichen Quarantänemaßnahmen in eine massive Notlage geraten sind.

 

 


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