19.08.2022rss_feed

ASP-Restriktionsgebiet in Niedersachsen: Dramatische finanzielle Verluste und volle Ställe

Im ASP-Restriktionsgebiet in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim befinden sich etwa 300 schweinehaltende Betriebe.

Im ASP-Restriktionsgebiet in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim befinden sich etwa 300 schweinehaltende Betriebe.

Im ASP-Restriktionsgebiet in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim spitzt sich die Lage auf den Betrieben immer weiter zu. Neben dramatischen finanziellen Verlusten der betroffenen Betriebe stauen sich inzwischen fast 30.000 überschwere Schweine in den Ställen im Restriktionsgebiet und der Absatz von Schweinen stockt weiter.
ISN: Die betroffenen Betriebe dürfen jetzt nicht allein gelassen werden. Die Schweine müssen raus – Jetzt! Der Staat muss die finanziellen Verluste der Betriebe, die durch die Restriktionen entstanden sind, ausgleichen.

 

Anfang Juli wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand im Emsland bestätigt. Nach inzwischen fast sieben Wochen spitzt sich die Lage in den rund 300 von Restriktionen betroffenen schweinehaltenden Betrieben im den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim weiter zu. Inzwischen stauen sich fast 30.000 überschwere Schweine in den Ställen auf und nach wie vor werden viel zu wenige geschlachtet, um den wachsenden Druck zu bremsen.

 

Viele Hürden bis zur Schlachtung

Solange das Restriktionsgebiet in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim Bestand hat (nach aktuellem Stand bis zum 14. Oktober) ist die Vermarktung der Schlachtschweine und Ferkel stark eingeschränkt, Tiere müssen untersucht und das Fleisch behandelt (i.d.R. erhitzt) werden. Zahlreiche genehmigungsrechtliche und logistische Hürden sind obendrein zu nehmen: Schlachtbetriebe, Kühlkapazitäten und entsprechende Verarbeitungsbetriebe, welche die notwendige Erhitzung gewährleisten können, u.v.m. müssen sich zusammenfinden. Die Landesbehörden und Kreisveterinärämter der abgebenden und aufnehmen Standorte müssen zustimmen und Genehmigen erteilen. Als besonderes Hemmnis für die Schlachtbereitschaft haben sich Exportzulassungen von Schlachtstandorten dargestellt, die möglicherweise in Gefahr geraten können.

 

Jeder Schritt nur mit Genehmigung

Das ist wie ein Puzzle mit 1000 Teilen, erläutert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack: Trotz zahlreicher und intensivster Abstimmungsrunden, die in vergangenen Wochen immer wieder mit allen Beteiligten stattgefunden haben, ist es nicht gelungen, dass Puzzle dauerhaft vollständig zusammenzusetzen – auch, weil immer wieder Puzzleteile fehlen und weil bei jeder Partie wieder alles neu von vorne losgeht. Bis heute konnten zwar einige tausend Schweine geschlachtet werden, aber das ist viel zu wenig, um den wachsenden Druck von den betroffenen Betrieben zu nehmen.

 

Schweine schlachten – Jetzt!

Hauptgrund hierfür ist nicht die Schlachtung, sondern die Verarbeitung und der Fleischabsatz. Zum einen machen die überzogenen Behandlungsvorgaben das Fleisch schwer verkäuflich und zum anderen wird dieses unbedenkliche Fleisch völlig ungerechtfertigt stigmatisiert. Und ohne Fleischabsatz halten sich auch die Schlachter bei der Abnahme dieser Schweine zurück. In dieser Notsituation der Schweinehalter verlangen wir trotzdem von den Schlachtunternehmen, weit mehr zu schlachten – und zwar jetzt! Auch, wenn das Fleisch zunächst ins Kühlhaus gehen muss, weil die weitere Verarbeitung unklar ist. Angesichts dieser Probleme und mit Blick auf zukünftige Ereignisse müssen aber dringend auch die Behandlungsvorgaben der EU für das Fleisch angepasst werden, stellt Staack klar.

 

Totalausfall bei den Erlösen

Die finanziellen Verluste der betroffenen Betriebe sind dramatisch. Im Klartext: Für ihre Schlachtschweine bekommen sie derzeit Null Euro Erlös! Hauptursache hierfür ist, dass die Vielzahl der Quarantänemaßnahmen die Abläufe in der Vermarktung stark lähmen und aufwendig machen. Obendrein macht die nötige thermische Behandlung das Fleisch äußerst schwer vermarktbar. Natürlich sind wir der Meinung, dass die Schlachtunternehmen den Betrieben dennoch einen Verwertungspreis zahlen müssen, auch wenn dieser ggf. erst nachverhandelt werden muss. Nüchtern betrachtet sind es allerdings die staatlichen Maßnahmen, die diesen großen Schaden verursachen, ordnet Staack ein.

 

Der Staat muss Betriebe finanziell entschädigen

Staack fordert: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen und das ist an dieser Stelle der Staat. Dabei ist es unerheblich, ob Kreis, Land oder Bund nur EU-Vorgaben umsetzen. Keine Entschädigung zu zahlen, ist absolut inakzeptabel. Bund und Land sind hier gleichermaßen in der Pflicht, diese Härtefälle finanziell aufzufangen. In anderen Ländern wie in Italien geht das schließlich auch und hierzulande gibt es schließlich auch einen Härtefallfonds. Bei den Corona-Hilfen hat man genau diesen aktiviert. Um den Schaden zu begrenzen, ist es zudem wichtig, weiterhin die Verkürzung der Sperrfrist bei der EU auf 60 Tage einzufordern. Hier ist Berlin in der Pflicht! In jedem Fall darf man die Betriebe, die durch diese staatlich angeordneten Maßnahmen in Notlage gebracht wurden, obwohl sie nichts falsch gemacht haben, jetzt nicht alleine im Regen stehen lassen! Deshalb haben wir hierzu eine juristische Prüfung in Auftrag gegeben


Aufgrund der beschriebenen finanziellen Totalausfälle haben wir in den vergangenen Tagen zahlreiche Fragen zur möglichen Versicherung gegen Ertragsschäden erhalten. In folgendem Interview gibt Andreas Stärk, Geschäftsführer der ISW Versicherungsmakler GmbH, einen Überblick darüber, inwieweit eine solche Versicherung im Schadenfall die Folgen unter den aktuellen Rahmenbedingungen abfangen kann:

Was leistet eine Ertragsschadenversicherung im ASP-Fall? - Interview mit Andreas Stärk, Geschäftsführer ISW-Versicherungsmakler GmbH

 

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