19.04.2022rss_feed

ASP: NRW-Staatssekretär Bottermann appelliert an anhaltende Wachsamkeit

Das Einschleppungsrisiko der ASP ist ist nicht gebannt, daher mahnt NRW-Staatssekretär Bottermann weiterhin zu anhaltender Wachsamkeit (Bild ©Canva)

Das Einschleppungsrisiko der ASP ist ist nicht gebannt, daher mahnt NRW-Staatssekretär Bottermann weiterhin zu anhaltender Wachsamkeit (Bild ©Canva)

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann appelliert hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu anhaltender Wachsamkeit, denn die Gefahr der Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen sei nach wie vor gegeben. Eine Eindämmung des Virus gelinge nur durch gemeinsame Vorsorge und umsichtiges Verhalten, vor allem bei Reisen.

 

Erhöhtes Einschleppungsrisiko bei Reisen

Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Umweltministerium ruft die breite Öffentlichkeit erneut auf, im Zusammenhang mit der ASP auch weiterhin besonders wachsam und vorsorgend zu handeln. Die Gefahr einer Einschleppung der ASP nach Nordrhein-Westfalen ist nicht gebannt. Bereits ein achtlos auf einer Autobahnraststätte entsorgtes Wurstbrot kann Auslöser für eine Weiterverbreitung sein. Auch über Kleidung oder Autoreifen kann der Erreger übertragen werden, warnt Staatssekretär Dr. Bottermann. Eine Eindämmung der ASP kann nur durch gemeinsame Vorsorge gelingen, zum Beispiel durch das umsichtige Verhalten der Menschen auf Reisen. Zudem müssen Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben strikt eingehalten werden. Für den Fall, dass sich die ASP weiter Richtung Nordrhein-Westfalen ausweiten sollte, sind wir gut aufgestellt und sofort einsatzfähig, so Dr. Bottermann.

 

NRW ist für den Ernstfall gerüstet

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. In einer regelmäßigen, von Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann geleiteten Arbeitsgruppe tauschen sich die relevanten Behörden, Institutionen und Branchen zur aktuellen Lage aus und besprechen akuten Handlungsbedarf. Wiederholt wurden Krisenübungen durchgeführt. Die vom Land beauftragte Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) wäre im Falle eines Ausbruchs sofort einsatzfähig und könnte von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Ausbruchsgebietes hinzugezogen werden.

 

Wildschweinfunde beim LANUV melden

Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins.


arrow_upward