30.08.2022rss_feed

ASP-Restriktionen in Niedersachsen: Fristverkürzung durch EU-Kommission abgelehnt

Die EU-Kommission hat den Antrag auf Fristverkürzung für das ASP-Restriktionsgebiet in Niedersachsen abgelehnt.

Die EU-Kommission hat den Antrag auf Fristverkürzung für das ASP-Restriktionsgebiet in Niedersachsen abgelehnt.

Die EU-Kommission hat den Antrag auf Fristverkürzung für das ASP-Restriktionsgebiet in Niedersachsen abgelehnt.

ISN: Die Entscheidung ist unerhört und inakzeptabel. Aus Sicht der ISN ist die Entscheidung fachlich nicht zu begründen. Hier wird scheinbar Tierseuchenbekämpfung für handelspolitische Maßnahmen vorgeschoben. Die betroffenen Betriebe dürfen nicht als Sündenbock herhalten müssen. Der Bundeslandwirtschaftsminister muss mehr tun als zu bedauern. Er muss sofort persönlich und entschieden in Brüssel gegen die Entscheidung angehen und eine Lösung für die Betriebe aushandeln.

 

Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute mitgeteilt, dass die EU-Kommission den gemeinsamen Antrag des BMEL und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt hat. Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland, lautet demnach die Begründung für die Entscheidung aus Brüssel. Das BMEL bedaure die Brüsseler Entscheidung, heißt es in der Pressemitteilung.

 

Die ISN meint:

Die Entscheidung aus Brüssel ist unerhört und nicht akzeptabel. Es gab im Emsland lediglich einen einzigen positiven ASP-Fall, dem keine weiteren Fälle gefolgt sind. Man hat unverzüglich und sehr professionell alle Bekämpfungs- und Hygienemaßnahmen konsequent und sehr schnell umgesetzt. Es wurden im gesamten Restriktionsgebiet unzählige klinische Untersuchungen und Untersuchungen im Labor durchgeführt. Nach inzwischen fast acht Wochen und mehrfach abgelaufener Inkubationszeit ist klar – das Thema ist lange abgeräumt, ein erhöhtes Risiko zur Weitertragung des Erregers besteht nicht mehr – im Gegenteil! Insofern ist die Begründung der Ablehnung, dass aufgrund der verschiedenen Fällen ein erhöhtes Risiko bestehe, mehr als fadenscheinig.

Gibt es etwa einen fachlichen Hinweis, dass die Fälle in den Hausschweinebeständen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Brandenburg zusammenhängen? Unseres Wissens gibt es den nicht. Deshalb müssen wir schlussfolgern, dass hier aus Brüssel Tierseuchenbekämpfung für handelspolitische Maßnahmen vorgeschoben wird. Die fast 300 betroffenen Betriebe befinden sich in extremer Notsituation. Sie dürfen nicht als Sündenbock herhalten müssen und in den betrieblichen Abgrund getrieben werden. Das Restriktionsgebiet muss vorzeitig aufgelöst werden! Das darf auch der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht akzeptieren und muss mehr tun als nur zu bedauern! Er muss persönlich und entschieden in Brüssel gegen die Entscheidung angehen und eine Lösung für die Betriebe aushandeln. Oder sind die Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir, dass er die bäuerlichen Betriebe schützen will, gar nichts wert?

 


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