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ASP: LAVES und LJN veröffentlichen Verhaltensregeln für Jäger

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Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) haben mit Blick auf das grenznahe ASP-Geschehen in Mecklenburg-Vorpommern Verhaltensmaßnahmen für Jäger veröffentlicht, mit denen eine Verschleppung der ASP verhindert werden soll.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung mit erheblichen möglichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Jagd. Mit dem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwiglust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) ist die Viruserkrankung bis auf ca. 35 km an die Grenze zu Niedersachsen herangerückt. Zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der Tierseuche kommt speziell den Jägern eine besondere Bedeutung zu, da sie im Rahmen der Jagdausübung regelmäßig mit Schwarzwild und damit mit möglicherweise infektiösem Material in Kontakt kommen.

 

Da ein Eintrag der ASP in den Wildschweinbestand häufig erst Monate nach der Infektion entdeckt wird, empfehlen das LAVES und die LJN den Jagdausübenden, sich auf allen Jagden so zu verhalten, als sei die ASP dort schon aufgetreten.

Die Verhaltensregeln zeigen detaillierte Maßnahmen zu folgenden Punkten auf:

 

  1. ASP-Monitoring
  2. Verhalten auf der Jagd
  3. Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden
  4. Was sollte ich als Jagdtourist beachten
  5. Weiterführende Anmerkungen im Falle eines ASP-Geschehens in Niedersachsen

 

Weitere Hinweise

www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

www.ljn.de


Die Verhaltensregeln zum Download finden Sie hier


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