04.07.2022rss_feed

ASP: Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim erlassen Allgemeinverfügung

Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben heute eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. ©ISN, TSIS, Canva

Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben heute eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. ©ISN, TSIS, Canva

Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Gemeinde Emsbüren, der am vergangenen Samstag, 2. Juli, durch amtliche Probenergebnisse bestätigt wurde, eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Das teilten die Landkreise heute mit. Die Verfügungen treten am morgigen Dienstag (5. Juli) in Kraft.

 

Wie der Landkreis Emsland heute Mittag bekannt gab, wurde um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km festgelegt. In ihr liegen 31 Betriebe mit insgesamt etwa 28.950 Schweinen. Zudem wurde eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt, die 151 Betriebe mit fast 103.000 Schweinen umfasst. Insgesamt sind in beiden Restriktionszonen zusammen rund 182 Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren betroffen. Die Restriktionszonen reichen in den Landkreis Grafschaft Bentheim hinein und grenzen an den Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen an. Der Landkreis Grafschaft Bentheim teilte mit, dass im Bereich der Überwachungszone auf Grafschafter Gebiet 70 schweinehaltende Betriebe mit rund 63.300 Tieren liegen. Eine interaktive Karte veranschaulicht den betroffenen Bereich.

 

Das gilt in den Restriktionszonen

In den Restriktionszonen gilt nach Angaben des Landkreis Emsland eine Aufstallungspflicht für die Schweinetierbestände sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Die Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie ebenfalls Gülle einschließlich Mist und Einstreu dürfen nicht aus einem Bestand in dieser Zone verbracht werden. Darüber hinaus sind die tierhaltenden Betriebe aufgefordert, eine zusätzliche Überwachung ihrer Tierbestände durchzuführen und geltende Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Restriktionszonen sind ab dem 11. Juli 2022 möglich.

 

Betroffener Betrieb ist bereits geräumt

Bereits am Sonntag (3. Juli) war der von der ASP betroffene Bestand in Emsbüren durch die GSV (Gesellschaft für Seuchenvorsorge Emsland-Grafschaft Bentheim GMBH) geräumt worden. Insgesamt etwa 280 Sauen und rund 1500 Ferkel des Zuchtbetriebs mussten getötet werden.

 

Eintragsursache weiter unbekannt

In dieser Woche (27. KW) soll in der Schutzzone ein Falltiermonitoring in den dort ansässigen schweinehaltenden Betrieben eingerichtet werden. Hierzu sollen in Absprache mit dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz entsprechende Probennahmeröhrchen an die Betriebe ausgegeben werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Wildschweinmonitorings um den Ausbruchsbetrieb gemeinsam mit der Jägerschaft erörtert. Wie das Virus in den betroffenen Betrieb gelangen konnte, steht bislang noch nicht fest.


Die Allgemeinverfügung vom Landkreis Emsland finden Sie hier

Die Allgemeinverfügung vom Landkreis Grafschaft Bentheim finden Sie hier

Afrikanische Schweinepest in Hausschweinebeständen im Emsland und der Uckermark bestätigt

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