15.07.2022rss_feed

ASP in der Uckermark: Pufferzone eingerichtet

ASP-Sperrzonen im Landkreis Uckermark ©www.uckermark.de

ASP-Sperrzonen im Landkreis Uckermark ©www.uckermark.de

Der brandenburgische Landkreis Uckermark hat um den schweinehaltenden Betrieb, in dem Anfang Juli die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, zusätzlich zu den bereits bestehenden Restriktionszonen eine Pufferzone (Sperrzone I) eingerichtet. Die aktualisierte Tierseuchenallgemeinverfügung wurde auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht und ist seit heute in Kraft.

 

Anfang Juli wurde in einem schweinehaltenden Betrieb im Landkreis Uckermark in Brandenburg die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Nun wurden die bereits eingerichteten Restriktionszonen um den Ausbruchort noch einmal um eine sogenannte Pufferzone (Sperrzone 1) erweitert. Das gab der Landkreis gestern bekannt, gemeinsam mit einer aktualisierten Tierseuchenallgemeinverfügung, die seit heute in Kraft ist.

 

Was gilt in der Pufferzone und wer ist betroffen?

Nach Angaben des Landkreises Uckermark gelten verschiedene Anordnungen. So müssen Schweinehalter die Anzahl ihrer gehaltenen Schweine melden, außerdem verendete oder erkrankte Schweine. Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird. Schuhwerk muss gereinigt werden. Schweine dürfen weder in einen noch aus einem Betrieb verbracht werden.

Verendete oder getötete Schweine, Fleisch, Sperma, Eizellen und Embryonen von Schweinen dürfen nicht verbracht werden. Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen Schweine nicht getrieben oder transportiert werden. Ausstellungen, Märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art mit Klauentieren sowie der Handel mit Klauentieren sind verboten.

Fahrzeuge und Ausrüstungen für den Transport von Schweinen, anderen Tieren oder Gegenständen, die mit dem Seuchenerreger in Kontakt gekommen sein können, sind unverzüglich nach der Benutzung zu reinigen, zu desinfizieren und, soweit erforderlich, zu entwesen. Andere Haustiere als Schweine, ausgenommen Bienen, dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus einem oder in einen Betrieb mit Schweinehaltung verbracht werden.

 

Eine Auflistung der betroffenen Gemeinden, Gemarkungen, Orts- und Gemeindeteile finden Sie hier: https://www.uckermark.de/Service-Aktuelles/Aktuelle-Informationen/Pufferzone-eingerichtet

 

Die Verfügung mit allen geltenden Maßnahmen für die Sperrzonen III und I, inklusive detaillierter Karten, können Sie unter folgendem Link einsehen:


Die aktuelle Allgemeinverfügung vom Landkreis Uckermark finden Sie hier

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