05.08.2022rss_feed

ASP im Emsland: Schutzzone um Ausbruchsbetrieb wird Teil der Überwachungszone

Die Schutzzone (rot markiert) um den Ausbruchsbetrieb in Emsbüren wird aufgehoben und nun Teil der Überwachungszone  © https://geodaten.emsland.de

Die Schutzzone (rot markiert) um den Ausbruchsbetrieb in Emsbüren wird aufgehoben und nun Teil der Überwachungszone © https://geodaten.emsland.de

Das Landkreis Emsland hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb in Emsbüren aufgehoben und nun Teil der Überwachungszone wird. Die intensive Beprobung der vergangenen Wochen hat keine weiteren ASP-Fälle ergeben.

ISN: Trotz des Übergangs der Schutzzone in die Überwachungszone leiden die Schweinehalter in der gesamten Überwachungszone weiterhin massiv unter den erheblichen Handelseinschränkungen. Deshalb muss alles dafür getan werden, dass die Auswirkungen auf die Betriebe so weit wie möglich abgemildert werden.

 

Anfang Juli war in der Gemeinde Emsbüren in einem schweinehaltenden Betrieb ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Um den Seuchenbestand wurden daher eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern erstellt.

 

31 Betriebe aus der Schutzzone jetzt in Überwachungszone

Per Allgemeinverfügung, die am 5. Juli 2022 in Kraft tritt, wird die Schutzzone mit ihren 31 Betrieben nun in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium Teil der Überwachungszone. Die intensive Beprobung der vergangenen Wochen hat keine weiteren ASP-Fälle ergeben, zudem ist die amtliche Abnahme einer ersten Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes zwischenzeitlich erfolgt.

 

Verbringen von Ferkeln unter Auflagen wieder möglich

Auf dieser Basis können nun im Bereich der Schutzzone teilweise weitergehende Schutzmaßnahmen entfallen. Damit dürfen z.B. nach behördlicher Genehmigung auch Ferkel aus dem Bereich transportiert werden, außerdem ist eine Verplombung der genehmigten Tiertransporte zur Schlachtung nicht mehr erforderlich.

 

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung und weitere Informationen sind hierauf der Homepage des Landkreises Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.

 

Die ISN meint:

Dass bei den intensiven Untersuchungen im Emsland keine weiteren ASP-Fälle aufgetreten sind, ist ganz entscheidend. Für die Betriebe aus der Schutzzone entfällt zwar nun ein Teil der sehr strengen Auflagen. Trotzdem darf das natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweinehalter in der gesamten Überwachungszone weiterhin sehr stark unter massiven Handelseinschränkungen leiden. Daher muss unbedingt alles dafür getan werden, dass die Frist der angeordneten Restriktionsmaßnahmen gekürzt wird, wie es auch in Mecklenburg-Vorpommern nach dem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen umgesetzt worden ist. In dieser Sache muss Bundelandwirtschaftsminister Cem Özdemir endlich aktiv werden und die Führung des Zuges übernehmen. Es kann nicht sein, dass der Bund in Sachen ASP vollkommen abtaucht und die Länder und Landkreise mit der Umsetzung der Restriktionen allein lässt, mahnt ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes. Auch bei der Einrichtung staatlicher Hilfen für die betroffenen Betriebe erwarten wir von Cem Özdemir und seinem Ministerium deutlich mehr Engagement. Die betroffenen Ferkelerzeuger und Schweinemäster sind unverschuldet in diese Krise geraten und dringend auf eine finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite angewiesen. Schließlich sind es die amtlich angeordneten Restriktionsmaßnahmen, die - wie auch schon bei Corona - zu den massiven Vermarktungseinschränkungen führen, so die Forderung von Heinrich Dierkes.


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