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ASP-Update 05.10.2020: Insgesamt 49 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg bestätigt

Brandenburg passt Restriktionszonen an Tierseuchen-Lage an

Stand 05.10.2020 – 17 Uhr


Karte: MSGIV Brandenburg, Stand 05.10.2020

Karte: MSGIV Brandenburg, Stand 05.10.2020

Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg heute Nachmittag in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat die Europäische Union per Durchführungsbeschluss, der heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, den Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse gebilligt. Zwei Kerngebiete sind derzeit ausgewiesen. Das bisherige gefährdete Gebiet wurde in nördlicher Richtung bis Märkisch-Oderland verlängert und umschließt als zusammenhängendes Gebiet nun Frankfurt (Oder).

Das erste Kerngebiet um die Fundorte bei Sembten im Landkreis Spree-Neiße und nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree hat eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern. Das zweite Kerngebiet um den Fundort in Bleyen im Landkreis Märkisch-Oderland hat eine Fläche von rund 45 Quadratkilometern.

Das jetzt festgelegte gefährdete Gebiet hat eine Fläche von rund 2.200 Quadratkilometern.

Die von der Änderung des Seuchengebietes betroffenen Landkreise und kreisfreie Stadt werden ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Mit diesen Allgemeinverfügungen werden auch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sowie zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschweinepopulation und der Wildschweinpopulation angeordnet.

 

Folgende Gebiete umfasst das angepasste gefährdete Gebiet:

Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Landkreis Dahme Spreewald

- Gemeinde Jamlitz mit den Gemarkungen Jamlitz, Ullersdorf, Leeskow

- Gemeinde Lieberose mit den Gemarkungen Lieberose, Goschen, Blasdorf, Trebitz

Landkreis Märkisch-Oderland

- Gemeinde Alt Tucheband

- Gemeinde Bleyen-Genschmar

- Gemeinde Falkenhagen (Mark)

- Gemeinde Fichtenhöhe

- Gemeinde Golzow

- Gemeinde Gusow-Platkow

- Gemeinde Küstriner Vorland

- Gemeinde Lebus

- Gemeinde Letschin

- Gemeinde Lietzen

- Gemeinde Lindendorf

- Gemeinde Neuhardenberg mit den Gemarkungen Neuhardenberg, Quappendorf, Wulkow bei Trebnitz

- Gemeinde Neutrebbin mit den Gemarkungen Altbarnim, Wuschewier

- Gemeinde Podelzig

- Gemeinde Reitwein

- Gemeinde Seelow

- Gemeinde Treplin

- Gemeinde Vierlinden mit den Gemarkungen Alt Rosental, Görlsdorf, Diedersdorf, Neuentempel, Marxdorf, Friedersdorf

- Gemeinde Zeschdorf

- Gemeinde Zechin

Landkreis Oder-Spree

- Gemeinde Briesen mit der Gemarkung Biegen

- Gemeinde Brieskow-Finkenheerd

- Gemeinde Eisenhüttenstadt

- Gemeinde Friedland mit den Gemarkungen Günthersdorf, Lindow, Weichensdorf, Groß Muckrow, Klein Muckrow, Chossewitz, Groß Briesen, Reudnitz, Oelsen

- Gemeinde Groß Lindow

- Gemeinde Grunow-Dammendorf

- Gemeinde Jakobsdorf mit den Gemarkungen Petersdorf (B), Sieversdorf, Pillgram, Jacobsdorf

- Gemeinde Lawitz

- Gemeinde Mixdorf

- Gemeinde Müllrose

- Gemeinde Neißemünde

- Gemeinde Neuzelle

- Gemeinde Schlaubetal

- Gemeinde Siehdichum

- Gemeinde Vogelsang

- Gemeinde Wiesenau

- Gemeinde Zeltendorf

Landkreis Spree-Neiße

- Gemeinde Guben

- Gemeinde Jänschwalde mit den Gemarkungen Jänschwalde, Drewitz

- Gemeinde Peitz

- Gemeinde Schenkendöbern

- Gemeinde Tauer

- Gemeinde Turnow-Preilack mit der Gemarkung Preilack

 

 


Land ordnet zusätzliche Maßnahmen an

Stand 05.10.2020 - 13 Uhr


Am Wochenende wurden erneut drei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im ersten Kerngebiet in Brandenburg bestätigt. Insgesamt liegt die Anzahl der amtlich bestätigten ASP-Fälle bei aktuell 49. Nun hat das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg zusätzliche Maßnahmen zur Abwehr der für den Menschen ungefährlichen Tierseuche angeordnet. Diese sollen über die bereits bestehenden Restriktionszonen hinausgehen.

 

Mit einem Erlass zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung hat das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg zusätzliche Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der ASP in noch nicht betroffenen Gebieten des Landes angeordnet. Dazu gehört die flächendeckend verstärkte Bejagung, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren und eine noch intensivere Fallwildsuche und Beprobung. Das gab Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute bekannt. Wir müssen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern. Deshalb ist es erforderlich, den Wildschweinbestand in ganz Brandenburg deutlich zu reduzieren, und jedes tote Wildschwein, das irgendwo gefunden wird, zu untersuchen. Alle Jägerinnen und Jäger sind jetzt verpflichtet, außerhalb der bestehenden Restriktionszonen noch stärker als bisher Wildschweine zu erlegen und zu beproben, erklärte Nonnemacher.

 

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ist aufgeführt, dass in allen Landkreisen des Landes Brandenburg außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen Jagdausübungsberechtigte folgende Maßnahmen durchführen sollen:

  • Flächendeckend verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes
  • Verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen (Fallwildsuche)
  • Anzeige, Kennzeichnung und Probennahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweines, einschließlich Unfallwild.

 

Für die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz gelte zudem, dass außerhalb von ASP-Restriktionszonen von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen seien.

Eine Aufwandsentschädigung für Jägerinnen und Jäger über 50 € werde vom Land für das Auffinden des Fallwildes, die Meldung sowie die Entnahme einer Probe finanziert und von den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gewährt.


FLI bestätigt drei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in erstem Kerngebiet

Stand 05.10.2020 – 9:00 Uhr


Zwei Wildschweine ©Pixabay
© Pixabay

Am Wochenende wurden erneut weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Samstag, 03.10.2020 bekannt gab, hat das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – die Tierseuchen in den entsprechenden Proben von weiteren drei toten Wildschweinen nachgewiesen. Die Fundorte der Wildschweine liegen innerhalb des ersten Kerngebiets in Brandenburg.

Damit liegt die Gesamtzahl der bisher amtlich bestätigten Fälle von ASP bei Wildschweinen in Brandenburg bei 49.

 

Das BMEL weist darauf hin, dass die Hausschweinebestände nach wie vor frei sind von der für den Menschen ungefährlichen Afrikanischen Schweinepest.


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