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ASP-Update 06.05.22: Finanzielle Unterstützung für Brandenburgs Schweinehalter notwendig

ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 06.05.2022 ©FLI

ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 06.05.2022 ©FLI

Die Anzahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland ist im Verlauf der vergangenen Woche durch weitere Funde angestiegen. Außerdem hat der Landesbauernverband Brandenburg seine Kritik in Bezug auf die mangelnde Unterstützung der Schweinehalter zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch die ASP erneuert und fordert von der Landesregierung eine schnellstmögliche Wiederaufnahme der bisherigen Unterstützungsrichtlinie, welche Ende 2021 ausgelaufen ist.

 

ASP-Lage in Deutschland: 3.867 ASP-Fälle

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen bis zum 05.05.22 in Sachsen und Brandenburg weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt.

Nach aktuellen Angaben des TierSeuchenInformationssystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 3.867 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen vier betroffenen Betrieben geblieben.

 

Brandenburgs Schweinehalter fühlen sich von der Landesregierung im Stich gelassen

Der Landesbauernverband Brandenburg e.V. (LBV) hat seine Kritik in Bezug auf die mangelnde Unterstützung der Schweinehalter zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch die ASP erneuert. Die schweinehaltenden Betriebe seien nach wie vor durch ASP-Auflagen gebeutelt, insbesondere durch verpflichtende veterinärmedizinische Maßnahmen vor dem Transport der Tiere, durch erheblich längere Transportwege zu den wenigen speziellen Schlachthöfen, welche Tiere aus ASP-Restriktionszonen abnehmen, sowie durch deutliche Preisabzüge am Schlachthof. Nach wie vor bleibe die angekündigte Unterstützung der Landesregierung jedoch aus und die Schweinehalter fühlen sich im Stich gelassen.


ASP-Beihilfe Ende 2021 ausgelaufen

Bis zum 31. Dezember 2021 konnten Betriebe in Brandenburg ASP-bedingte Mehrkosten im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) für die Gewährung von Billigkeitsleistungen geltend machen. Diese bisher einzige Form der Beihilfe des Landes für Schweinehaltungen in ASP-Restriktionszonen sei bisher weder verlängert noch neu aufgelegt worden. Auch erlaubte die De-Minimis-Regelung der Richtlinie lediglich eine Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € über einen Zeitraum von drei Jahren, was die Mehrkosten der Schweinehaltungen bei weitem nicht abdecke. Keinen Ausgleich gab es zudem für die massiven Preisreduzierungen für Schweinefleisch aus ASP-Gebieten.

 

LBV fordert Wiederaufnahme der Unterstützungsrichtlinie

Wir erwarten daher zumindest auf Landesebene in Brandenburg eine schnellstmögliche Wiederaufnahme der bisherigen Unterstützungsrichtlinie rückwirkend zum 1.1. dieses Jahres, betont Wendorff. Die aktuellen Bekundungen für eine regionale Fleischversorgung wirken unaufrichtig, wenn Produzenten in ASP-Gebieten sämtliche Mehrkosten für seuchenpräventive Maßnahmen selbst tragen müssen. Von der extrem ungleichen Wettbewerbssituation, in der sich diese Betriebe befinden, ganz zu schweigen, so Wendorff.

 


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