26.05.2025rss_feed

ASP: Brandenburg hebt weite Teile der Sperrzonen auf

Gebietskulisse zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in Brandenburg vor und nach der jüngsten Anpassung ©MLEUV

Gebietskulisse zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in Brandenburg vor und nach der jüngsten Anpassung ©MLEUV

Da es in Brandenburg seit über zwölf Monaten in weiten Teilen der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz keine Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr gab, können nun weitere Bereiche der Sperrzonen I und II in diesen Landkreisen aufgehoben werden. Die EU-Kommission hatte einem entsprechenden Antrag des Landes Brandenburg zugestimmt.

 

In Brandenburg können weitere Sperrzonen, die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand eingerichtet wurden, aufgehoben werden. Das gab das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg heute bekannt. Nachdem es seit über zwölf Monaten in weiten Teilen der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz keine ASP-Fälle mehr gab, wurde bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Bereiche der Sperrzonen beantragt. Dem Antrag des Landes Brandenburg wurde nun stattgegeben.

 

Umfangreiche Aufhebung der Sperrzonen I und II

Damit wird die bestehende Sperrzone II in Brandenburg von 1.700 Quadratkilometer auf 760 Quadratkilometer mehr als halbiert. Die Sperrzone I wird von insgesamt 2.680 Quadratkilometer auf 2.100 Quadratkilometer reduziert. Der Landkreis Spree-Neiße ist nun bis auf den Schutzkorridor komplett frei von der ASP. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden die Sperrzonen so weit verkleinert, dass nur noch im südlichen Bereich des Landkreises Sperrzonen bestehen. Im Landkreis Elbe-Elster wurde die Sperrzone I vollständig aufgehoben, der bestehende Schutzkorridor bleibt in seiner Wirkung erhalten.

 

Seuchensituation wird weiter beobachtet

Als nächstes soll mit dem Rückbau der ASP-Zäune innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II, ausgenommen des Schutzkorridors, begonnen werden. Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, nach Aufhebung der Sperrzone I, werde weiterhin intensiv beobachtet. Dazu sollen in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen stattfinden und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine auch weiterhin auf ASP untersucht werden.


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