26.08.2021rss_feed

ASP: Brandenburg hebt Sperrzonen III auf – ISN: Jetzt Nicht nachlassen!

©Canva

Die beiden Sperrzonen, die nach den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen im Juli in den brandenburgischen Landkreisen Märkisch-Oderland und Spree-Neiße eingerichtet wurden, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) gestern mit. Damit entfallen die vorübergehenden strengen Einschränkungen innerhalb der Restriktionsgebiete um die drei Ausbruchsorte.

ISN: Gut so, aber trotzdem darf man jetzt nicht nachlassen! Der Seuchendruck im Wildschweinbestand in den betroffenen Bundesländern ist nach wie vor hoch und wöchentlich kommen neue ASP-Fälle hinzu. Deshalb hat das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen oberste Priorität!

 

Bei einem Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen wird die sogenannte Sperrzone III eingerichtet, die sich aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km) zusammensetzt. So auch im Juli, nachdem in Brandenburg in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Spree-Neiße drei Fälle von ASP bei Hausschweinen nachgewiesen wurden. Betroffen waren ein Betrieb mit 300 Tieren in der Gemeinde Neiße-Malxetal im Landkreis Spree-Neiße sowie zwei Kleinsthaltungen in der Gemeinde Letschin im Landkreis Märkisch-Oderland.

 

Sperrzonen III aufgehoben

Wie die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, gestern mitteilte, wurden die beiden eingerichteten Sperrzonen III mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit entfallen die vorübergehenden strengen Einschränkungen innerhalb der Restriktionsgebiete um die drei Ausbruchsorte. Die entsprechenden Tierseuchenallgemeinverfügungen wurden durch die beiden Landkreise veröffentlicht.

 

Heyer-Stuffer: Gute Nachricht für Schweinehalter

Anna Heyer-Stuffer bezeichnete die Auflösung der Sperrzonen III als eine gute Nachricht für die schweinehaltenden Betriebe in den betroffenen Gebieten. Damit erleichtert sich wieder die Vermarktung der Schweine aus dieser Region. Das erlauben insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen aus den Schweinebeständen, nach denen klar ermittelt werden konnte, dass keine Verschleppung der Tierseuche stattgefunden hat. Ich appelliere dennoch an alle Schweinehehalterinnen und Schweinehalter, weiter wachsam zu sein und unbedingt die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche bei Hausschweinen zu verhindern, so Heyer-Stuffer.

 

Die ISN meint:

Gut so, für die Schweinehalter vor Ort müssen, wo es möglich ist, Erleichterungen geschaffen werden. Aber auch wenn in diesem Fall keine Verschleppung stattgefunden hat, darf man jetzt nicht nachlassen! Der Seuchendruck ist in den Wildschweinbeständen in den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Sachsen nach wie vor sehr hoch und wöchentlich kommen neue Fälle hinzu. Der Appell zur strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist zwar richtig und wichtig, weitaus effektiver wäre aber, wenn Strategien zur Biosicherheit endlich unter den Bundesländern abgestimmt und vereinheitlicht werden. Die Biosicherheit ist ein sehr wichtiger Baustein beim ASP-Bekämpfungsmanagement. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder angemahnt und mehr Konsequenz gefordert. Es sollte jedem klar sein: Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen hat in Zeiten wie diese oberste Priorität!


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