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ASP-Bekämpfung: NRW zahlt Erlegungsprämie für Schwarzwild

In der ASP-Bekämpfung unterstützt das Land NRW die Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild ©Canva

In der ASP-Bekämpfung unterstützt das Land NRW die Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild ©Canva

Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand in Nordrhein-Westfalen vor acht Monaten wurden etwa 320 infizierte Tiere in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein gefunden. Hausschweinebestände sind weiterhin nicht betroffen. Land, Kreise und Jägerschaft arbeiten eng zusammen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Neue finanzielle Anreize, technische Maßnahmen und ein umfassendes Monitoring sollen die Eindämmung weiter vorantreiben.

 

Rund acht Monate ist es her, dass das erste mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein in Nordrhein-Westfalen bei Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden worden ist. Inzwischen sind laut Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) rund 320 Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf die ASP getestet worden. Nach wie vor ist in NRW kein Hausschweinebestand von der ASP betroffen.

 

Land NRW erstattet Kreisen Kosten bei der Bejagung

Zur Reduzierung der Wildschweinbestände hat das Land Nordrhein‑Westfalen zusätzliche Mittel bereitgestellt. Neben der Erstattung bereits entstandener Kosten beteiligt sich das Land an Programmen der Kreise, die Jagdausübungsberechtigten Pauschalbeiträge pro erlegtem Tier gewähren. Erstattet werden den Kommunen bis zu 100 Euro pro Wildschwein, das im Kerngebiet erlegt wird, und bis zu 75 Euro pro Schwarzwild, das in der Sperrzone II und I geschossen wird. Die Kommunen zahlen diese Pauschalbeiträge als Ausgleich für Schäden oder Einschränkungen in der Vermarktung von Wildbret aus. Abgewickelt werden die Erstattungen an die Kreise durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung.

 

Bejagungskonzepte der Kreise

Die Bejagung erfolgt auf Grundlage individueller Konzepte der Kreise Olpe und Siegen‑Wittgenstein. Ergänzend betreut die landeseigene Jagdeinheit ASP derzeit fünfzehn Fänge im Kerngebiet sowie vier Saufänge in der Sperrzone II. Drohnen unterstützen die Erfassung der Wildschweinpopulation, während Suchtrupps weiterhin im Einsatz sind, um verendete Tiere zu finden.

 

Landesweites Monitoring

Seit Juni des vergangenen Jahres führt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein intensiviertes Monitoring durch. Jäger sind verpflichtet, Proben aller erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweine einzusenden. Das Land übernimmt die Kosten für Material und Analyse. Landesweit wurden bereits mehr als 35.400 Tiere untersucht.

 

Biosicherheit einhalten

Das Ministerium appelliert an alle Schweinehalter, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Auch Hobbyhalter sind zu höchster Vorsicht aufgerufen. Über das ASP‑Früherkennungsprogramm können Betriebe bereits vor einem möglichen Ausbruch Voraussetzungen für erleichterte Verbringungen schaffen. Zudem stehen Beihilfen der Tierseuchenkasse für Biosicherheitsberatungen sowie für Ausschlussuntersuchungen im Rahmen des Früherkennungsprogramms zur Verfügung.



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