10.07.2020rss_feed

Arzneimittelgesetz: Nullmeldung ist zukünftig verpflichtend

Die verpflichtende Nullmeldung bedeutet weitere, unnötige Bürokratie für Schweinehalter.

Die verpflichtende Nullmeldung bedeutet weitere, unnötige Bürokratie für Schweinehalter.

Vergangene Woche wurde die Änderung des Arzneimittelgesetztes (AMG) im Bundeskabinett beschlossen. Der vorgelegte Entwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verfolgt das Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast auf ein Minimum zu begrenzen und insbesondere Reserveantibiotika zu vermindern. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass Tierhalter künftig dazu verpflichtet sind, auch dann eine Mitteilung an die Behörden zu machen, wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden.

ISN: Die Nullmeldung ist unnötige Bürokratie. Dagegen wurde stattdessen die Chance vertan, die dringend notwendige Überarbeitung des Systems der Betriebseinteilung anzugehen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat 2014 ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere eingeführt. Nach 5 Jahren Laufzeit stand im vergangenen Jahr die Evaluierung an. Diese zeigte, dass das Konzept aufgegangen ist: neben einem deutlichen Mengenrückgang an eingesetzten Antibiotika hat sich auch die Resistenzlage deutlich verbessert. Insbesondere bei Mastschweinen und Ferkeln wurde ein erheblicher Fortschritt verzeichnet. Die Erkenntnisse der Evaluierung flossen nun in die 17. Novellierung des Arzneimittelgesetztes (AMG) ein, die vergangene Woche (01.07.2020) im Bundeskabinett beschlossen wurde. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verfolgt mit der Anpassung des AMG das Ziel, den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Minimum zu begrenzen. Insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika solle vermindert werden.

Änderung verpflichtet Tierhalter zu Nullmeldung

Die Anpassung des AMG sieht u.a. vor, dass Tierhalter künftig zu einer Nullmeldung verpflichtend sind. Das heißt, es muss auch dann eine Mitteilung an die zuständige Behörde gemacht werden, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Außerdem soll es Tierhaltern ermöglicht werden, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben.

 

Nutzung der Daten zur Risikobewertung

Weiterhin sollen die Regelungen zur Verwendung von Daten erweitert werden. Konkret bedeutet das, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzept anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung nutzen darf. So könne die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei allen sechs Nutzungsarten, insbesondere die Verbrauchsmengen und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, über den Evaluierungszeitraum von 2014 bis 2017 hinaus weiterhin verfolgt werden.

 

ISN meint:

Die Nullmeldung ist unnötige Bürokratie und bestraft gerade die Betriebe, die ohne Antibiotika in dem Zeitraum ausgekommen sind. Das hätte man einfacher und effektiver lösen können. Dagegen wurde stattdessen die Chance vertan, die dringend notwendige Überarbeitung des Systems der Betriebseinteilung anzugehen. Denn es kann nicht angehen, dass unabhängig von der sehr erfolgreichen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Schweinehaltung weiterhin ein Viertel der Betriebe Maßnahmenpläne abgeben muss. Auch das hätte effizienter und mit weit weniger Bürokratie gelöst werden können. Neben anderen Aspekten hatten wir insbesondere diese beiden Punkte in unserer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung angemahnt.


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