Antibiotikamonitoring: Niedersachsen hat Formulare für Maßnahmenpläne erstellt
Nach der Erfassung und Bewertung der Antibiotikaeinsätze bei Masttieren im 2. Halbjahr 2014 haben im März 2015 erstmals alle Mäster von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten die Therapiehäufigkeit (TH) ihres Betriebes mitgeteilt bekommen.
Nachdem Ende März auch die bundesweiten Vergleichs-Kennzahlen 1 und 2 veröffentlicht worden sind, müssen nun alle Mäster, deren TH oberhalb der Kennzahl 2 liegt einen Maßnahmenplan erstellen und diesen der zuständigen Behörde zusenden. In Niedersachsen sind die Pläne dem LAVES in Oldenburg ( LAVES, Postfach 3949, 26029 Oldenburg oder Mail-Adresse: AB-Minimierung@laves.niedersachsen.de ) bis zum 31. Juli 2015 zuzusenden.
Das LAVES hat für alle betroffenen Tierarten (Rind, Schwein, Pute und Masthuhn) auf Basis der ArzneimittelVerwendV das Muster eines Maßnahmenplans ausgearbeitet.
Die Pflicht zur Erstelluung eines Maßnahmenplans besteht auch für Betriebe, die aufgrund fehlerhafter Eingaben oder Berechnungen in diese Kategorie geraten sind. Allerdings brauchen diese Betriebe den Maßnahmenplan nur bis zum Kapitel Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2
auszufüllen. Als Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2 ist dann darzustellen, welche Fehleingaben vorliegen und wie diese zukünftig verhindert werden sollen.