Antibiotikameldung – Ausführliche Anleitung für ISN-Mitglieder
Viel Zeit bleibt den Schweinehaltern nicht mehr. Bis zum 14. Januar müssen die Eingaben zu den Antibiotikaanwendungen für das 2. Halbjahr 2014 in der staatlichen Antibiotikadatenbank vorliegen.
Die ISN empfiehlt,
- den Bestandstierarzt zu beauftragen, die Antibiotikaabgaben bzw. -anwendungen in die QS-Datenbank zu melden,
- und QS als sogenannten Dritten
zu beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen,
Unabhängig vom Vorgehen ist jeder Schweinehalter selbst dafür verantwortlich, dass die Daten sowohl in der QS- als auch in der staatlichen Datenbank korrekt und vollständig vorliegen.
Eine ausführliche Anleitung, was zu genau zu tun ist, finden Sie im Mitgliederbereich des www.schweine.net.