Antibiotikaeinsatz weiter rückläufig – BVL veröffentlicht neue Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit
Zum sechsten Mal veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in der vergangenen Woche die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit. Und zum sechsten Mal in Folge sind die Kennzahlen für Ferkel und Schweine rückläufig.
Die veröffentlichten Ergebnisse des BVL zeigen zwei Kennzahlen:
Ferkel bis 30kg Körpergewicht
Kennzahl 1 3,023
Kennzahl 2 10,766
Mastschweine über 30kg Körpergewicht
Kennzahl 1 0,382
Kennzahl 2 3,596
Kennzahl 1 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex-Median, unter dem 50 % aller erfassten Betriebe liegen. Kennzahl 2 beschreibt das dritte Quartil des Therapiehäufigkeitsindexes, unter dem 75% aller erfassten Betriebe liegen.
Tierhalter in der Pflicht
Schweinehaltern mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank obliegt es nun, die Kennzahlen mit dem eigenen Therapiehäufigkeitsindex zu vergleichen. Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.
Im Fall einer betrieblichen Kennzahl höher als der Kennzahl 2 müssen die Tierhalter innerhalb von vier Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes an die Überwachungsbehörde vorlegen. Hier steht der Tierarzt zur Seite.
Schmidt sieht das Minimierungskonzept als gut etabliert und wirksam
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht sich in der Entwicklung der Kennzahlen bestätigt. Die Bilanz der inzwischen sechs Erfassungsperioden der Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit zeigt: Das Antibiotikaminimierungskonzept ist mittlerweile gut etabliert und wirkt.
Die ISN meint:
Die Entwicklung der Kennzahlen ist in der Tat bemerkenswert und zeigt die enormen Anstrengungen der Branche. Die Luft für eine weitere Minimierung wird jedoch zunehmend dünner, noch stärkere Restriktionen des Einsatzes könnten zulasten des Tierschutzes gehen. Denn jetzt zeigt sich mehr und mehr die Schwäche des Systems: Egal wie stark die Tierhalter reduzieren, immer setzt ein Viertel der Tierhalter (das obere Quartil) zu viel
ein und muss einen Maßnahmenplan inkl. hohem Bürokratieaufwand und Kosten erstellen.
Laut §58g Arzneimittelgesetz (AMG) muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fünf Jahre nach Inkrafttretens Gesetzes, also im Jahr 2018, dem deutschen Bundestag über die Wirksamkeit der gesetzlichen Vorgaben berichten. Spätestens im Rahmen dieser Evaluierung sollte über eine Änderung der Systematik im Sinne des Tierschutzes diskutiert werden.