18.01.2021rss_feed

Amtschefkonferenz: Auslauf- und Freilandhaltung auch im ASP-Seuchenfall ermöglichen

Die Amtschefinnen und -chefs der Länderagrarministerien wollen Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall eines ASP-Ausbruchs ermöglichen. (Bild: ISN/ Jaworr)

Die Amtschefinnen und -chefs der Länderagrarministerien wollen Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall eines ASP-Ausbruchs ermöglichen. (Bild: ISN/ Jaworr)

Auf der virtuellen Amtschefkonferenz am Mittwoch und Donnerstag diese Woche behandelten die Amtschefinnen und -chefs der Länderagrarministerien wichtige und akute agrarpolitische Fragen. Unter anderem kam auch das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) auf den Tisch und die Frage, wie eine artgerechte Tierhaltung auch im ASP-Seuchenfall sicherzustellen sei.

 

In dieser Frage einigten sich die Teilnehmer darauf, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglich sein sollte. Das teilte das Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft heute in einer Pressemitteilung mit. Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz, unter deren Leitung die Konferenz stattfand, erläuterte dazu: Wenn die Tiere im Freien gehalten werden oder Auslauf haben, dann ist das besonders artgerecht und eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung. Die ASP wird uns lange beschäftigen. Wir wollen Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen. Deshalb sollen Experten jetzt Lösungen dafür entwickeln.

Weiterhin sei der Bund gebeten worden, Betriebe bei einem Umbau zu höheren Tierwohlstandards stärker zu fördern, falls sie wegen ASP temporär oder teilweise aus der Schweinehaltung aussteigen. Die Option eines Teilausstieges soll den Betrieben ermöglichen, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, die Teile der Erzeugung abdecken, so Staatssekretärin Reetz zum Anliegen der Länder.


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