07.07.2023rss_feed

Aktionsplan Kupierverzicht: Tierhaltererklärung schon aktualisiert?

Nicht auf den letzten Drücker warten: Schweinehalter sollten sich jetzt um die Aktualisierung der Tierhaltererklärung kümmern und alle relevanten Dokumente im Rahmen des Aktionsplans auf Ihrem Betrieb ebenfalls aktualisieren, vorhalten bzw. bei der zuständigen Behörde einreichen.

Nicht auf den letzten Drücker warten: Schweinehalter sollten sich jetzt um die Aktualisierung der Tierhaltererklärung kümmern und alle relevanten Dokumente im Rahmen des Aktionsplans auf Ihrem Betrieb ebenfalls aktualisieren, vorhalten bzw. bei der zuständigen Behörde einreichen.

Seit der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht in Deutschland am ersten Juli 2019 scharf geschaltet wurde, sind Schweinehalter dazu verpflichtet mindestens zweimal pro Jahr eine betriebliche Risikoanalyse durchzuführen. Dabei soll der aktuelle Status der Schwanz- und Ohrverletzungen dokumentiert und schrittweise auf den Kupierverzicht hingearbeitet werden. Dieser Status wird durch eine entsprechenden Tierhaltererklärung festgehalten, die jährlich erneuert werden muss.

 

Nachweis für Bemühungen gegen Schwanzbeißen

Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen ist in Einzelfällen nur dann erlaubt, wenn zuvor alle Maßnahmen zum Verhindern von Schwanzbeißen getroffen wurden und es trotzdem zum Schwanzbeißen kommt. So sieht es die Gesetzgebung vor. Ziel des Aktionsplans ist es, dass Schweinehalter sich mit der Haltung unkupierter Schweine strukturiert auseinandersetzen und die Anzahl unkupierter Tiere im Betrieb schrittweise erhöhen, bis der Kupierverzicht gesamtbetrieblich gelingt. Halbjährliche Risikoanalysen und die Tierhaltererklärung dienen als betrieblicher Nachweis, dass man sich mit der Thematik auseinandergesetzt und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung des Schwanzbeißrisikos eingeleitet hat. Zusätzlich sind Landwirte, die in den vergangenen zwei Jahren die Option 2b auf der Tierhalterklärung angegeben haben (Verletzungsrate > 2%) verpflichtet einen zusätzlichen Maßnahmenplan zu erstellen. Dabei werden die Ergebnisse der Risikoanalysen und eingeleitete Maßnahmen gegen Schwanzbeißen weitergehend analysiert und evaluiert.

 

Tierhaltererklärung schon erneuert?

Zum ersten Juli 2023 jährte sich das Scharfschalten des Aktionsplans eine weiteres Mal. Somit müssen sich alle Schweinehalter, die Schwänze bei Ihren Ferkeln kupieren bzw. Schweine mit kupierten Schwänzen halten, sich wieder um die Aktualisierung der Tierhaltererklärung kümmern und alle relevanten Dokumente im Rahmen des Aktionsplans auf Ihrem Betrieb ebenfalls aktualisieren, vorhalten bzw. bei der zuständigen Behörde einreichen. Wie ist der aktuelle Kupierstatus in Ihrem Betrieb? Sind die halbjährlich vorgegebenen Risikoanalysen durchgeführt und die sich daraus ergebenden Maßnahmen umgesetzt worden? Hilfestellung zu dem Thema finden Sie auf www.ringelschwanz.info. Denken Sie daran, Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die offiziellen Vordrucke rund um den Aktionsplan finden Sie unter www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html.

(Hinweis: Die Vordrucke für Risikoanalyse und Tierhaltererklärung sind Ende 2022 aktualisiert worden und seitdem zu nutzen. Überprüfen Sie am besten noch einmal, ob Sie die aktuellen Versionen bereits nutzen.)

 

Ausfüllen auch digital möglich

Über die Anwendung PIG CHECK ist es möglich Risikoanalyse und Tierhaltererklärung digital zu erstellen und herunterzuladen. Auch die Änderungen in den Dokumenten Ende 2022 sind bereits eingearbeitet. Wer sich für eine bequeme und intuitive Möglichkeit zur Erstellung der Dokumente interessiert, gelangt über den folgenden Link zu PIG CHECK: app.pig-check.de/login


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