14.08.2020rss_feed

Aktionsbündnis Bioschweinehalter: Immunokastration auch in der Bioschweinehaltung zulassen

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Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland (ABD) fordert von der Europäischen Kommission, die Immunokastration doch als Alternative zur Ferkelkastration ohne Betäubung in der Bioschweinehaltung zuzulassen. Die EU-Kommission hatte dies Anfang Juni abgelehnt, berichtet AgE.

 

Ab nächstem Jahr dürfen männliche Ferkel in Deutschland nicht mehr betäubungslos kastriert werden. Auch in der Bioschweinehaltung überlegen sich Ferkelerzeuger deshalb, welche alternative Methode sie künftig praktizieren werden. Anfang Juni hatte die EU-Kommission abgelehnt, die Immunokastration als alternatives Verfahren ergänzend zur Ferkelkastration mit Betäubung in der Bioschweinehaltung zu tolerieren. Wie Agra Europe (AgE) berichtete, habe sich die Kommission dabei auf den Abschnitt der EU-Ökoverordnung, die die Verwendung von wachstums- und leistungsfördernden Stoffen sowie von Hormonen und ähnlichen Stoffen zur Kontrolle der Fortpflanzung oder anderen Zwecken verbietet, bezogen.

 

ABD kritisiert EU-Kommission

Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland (ABD) kritisiert diese Entscheidung. Es hat die Europäische Kommission dazu aufgefordert, die Immunokastration männlicher Ferkel in der Bioschweinehaltung als gleichberechtigte Alternative zur chirurgischen Kastration zuzulassen. Die Methode sei zwar nicht frei von Nachteilen, jedoch seien Maßnahmen notwendig, um das Fleisch männlicher Schweine frei von Ebergeruch und damit genießbar zu halten.

Zurzeit wenden nur wenige Bioschweinehalter die Immunokastration mit dem Präparat Improvac an. Zunächst hätten auch sie dem Verfahren sehr reserviert gegenübergestanden, überzeugt habe diese Betriebe aber, dass mit der Impfung gänzlich auf die chirurgische Kastration verzichtet werden könne.

 

ABD empfiehlt beide Alternativen

Das ABD empfiehlt seinen Mitgliedern beide Verfahren, favorisiert aber keins davon. Je nach betrieblicher Situation und den Anforderungen des Vermarktungspartners sollten angepasste Entscheidungen getroffen werden können, denn in Einzelfällen hätten Abnehmer auch explizit den Wunsch geäußert, als Alternative auf die Immunokastration zu setzen. Es sei legitim, dass die einzelnen Akteure bei der Wahl der Alternative zu Kastration ohne Betäubung zu unterschiedlichen Entscheidungen gelangten.


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