22.02.2022rss_feed

Agrarausschuss des Bundesrates verschiebt NRW-Artikelgesetz auf Sankt-Nimmerleinstag – ISN: Chance vertan!

Mit einer Bundesratsinitiative aus NRW sollten Genehmigungshürden für den Umbau für Tierwohlställe abgebaut werden, doch der Agrarausschuss hat die Beratungen vertagt (Bild: ISN)

Mit einer Bundesratsinitiative aus NRW sollten Genehmigungshürden für den Umbau für Tierwohlställe abgebaut werden, doch der Agrarausschuss hat die Beratungen vertagt (Bild: ISN)

Die Beratung über die Vorlage der nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative für ein Tierwohlgesetz wurde vom Agrarausschuss des Bundesrats bis auf Widerruf vertagt. Der Gesetzentwurf, durch den die Stallbaubremse gelöst werden sollte, wird somit höchstwahrscheinlich auf absehbare Zeit nicht behandelt.

ISN: Das ist eine vertane Chance und ein weiterer Schlag in das Gesicht der Schweinehalter. Nachdem schon die neue Bundesregierung scheinbar nur noch den Bestandsabbau im Blick hat, pfeift nun auch eine Mehrheit der Bundesländer auf das Gesamtkonzept der Borchert-Kommission zu mehr Tierwohl in den Ställen. Denn ohne das Lösen der Stallbaubremse gibt er kein zusätzliches Tierwohl.

 

Hintergrund: Gesetz soll Stallbaubremse lösen

Nordrhein-Westfalen brachte Anfang Februar einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Umbauten zu mehr Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in den Bundesrat ein. Die Länderinitiative soll genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die Umstellung hin zu mehr Tierwohl in der Fläche vorankommt.

Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe im Baurecht vor. Außerdem sollen Altställe, die mindestens sieben Jahre nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, ihre Betriebserlaubnis verlieren. Damit könnten diese Betriebe aus der behördlich zu ermittelnden immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung gestrichen werden, um auf diese Weise Entwicklungspotentiale für die Tierhalter in der Region zu schaffen.

Knappe Entscheidung

Seit dieser Woche steht fest: Die nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative für ein Tierwohlgesetz wird aller Voraussicht nach erfolglos bleiben. Der federführende Agrarausschuss hat dafür gestimmt, die Beratung über die Vorlage bis auf Widerruf zu vertagen. Dies bedeutet, dass der Gesetzentwurf auf absehbare Zeit nicht behandelt wird. Nach aller Erfahrung ist eine Wiedervorlage in naher Zukunft damit unwahrscheinlich, berichtet Agra Europe (AgE).

Zwar fiel die Entscheidung zur Vertagung im Umlaufverfahren mit neun zu sieben Länderstimmen dankbar knapp aus. Die Länder mit unionsgeführten Agrarressorts, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg, aber auch Sachsen und das Saarland stimmten gegen eine Vertagung. Weil im Plenum jedoch die Landesregierungen entscheiden, würde etwa Baden-Württemberg dann nicht mehr zu den Unterstützern zählen, so dass eine Bundesratsmehrheit sehr unwahrscheinlich wäre.

Bundesregierung signalisierte vorab Ablehnung

Die Bundesregierung hatte bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundesrat Mitte Februar ihre ablehnende Haltung signalisiert. Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, hatte die Vorlage als unzureichend kritisiert. Die Grünen-Politikerin hatte stattdessen ein Gesamtkonzept der Bundesregierung für einen Umbau der Tierhaltung angekündigt.

Die ISN meint:

Das ist eine vertane Chance und ein weiterer Schlag in das Gesicht der Schweinehalter. Auch wenn der Gesetzentwurf aus NRW noch nicht in allen Bereichen, wie z.B. beim Immissionsschutz, weit genug ging, war er ein echter Vorstoß zur Lösung der Stallbaubremse und orientierte sich am bestehenden Borchert-Konzept! Doch nachdem schon die neue Bundesregierung scheinbar nur noch den Bestandsabbau im Blick hat, pfeift nun auch eine Mehrheit der Bundesländer auf das Gesamtkonzept der Borchert-Kommission zu mehr Tierwohl in den Ställen. Die jeweiligen MinisterInnen der neuen Bundesregierung haben uns schon zu verstehen gegeben, dass in ihren Augen der Abbau der Tierbestände erste Priorität hat. Durch ihr ausbleibendes Handeln und das Spielen auf Zeit werden sie auch genau das erreichen – nämlich mit voller Brutalität einen Abbau der Tierbestände über den Ausstieg der Betriebe, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er kritisiert weiter: Dass nun auch noch eine Mehrheit der Länder die Weiterentwicklung der Tierhaltung blockiert und ihnen die letzte Perspektive nimmt, indem der gute Gesetzesentwurf aus NRW nicht weiter entwickelt wird, ist aus unserer Sicht eine Frechheit. Einmal abgesehen davon, dass Schweinehalter aktuell durch ihre finanzielle Misere ohnehin nicht an Investitionen denken können: Ohne das Lösen der Stallbaubremse sind jegliche Konzepte zu mehr Tierwohl für den Mülleimer.

Staack erläutert: Dass beispielsweise Minister Jan-Philipp Albrecht aus Kiel, als einer der Landesminister und Landesministerinnen, die sich bislang zu den Borchert-Plänen bekannt haben, nun gegen die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfes stimmt, zeigt, dass auch er auf die Schweinehalter pfeift. Seine Diskussionsbereitschaft mit den Schweinehaltern und sein Bekenntnis zu den Ergebnissen der Borchert-Kommission war also auch nicht mehr als eine Aneinanderreihung leerer Worthülsen. Scheinbar will man mit den ganzen Diskussionen, die man in den Borchert-Gremien geführt hat, wieder von vorne beginnen. In der Zwischenzeit dürften dann die meisten Schweinehalter ihre Pforten geschlossen haben. Ganz klasse, Ziel erreicht und die Schweinehaltung ins Ausland vertrieben! Verlierer sind dabei die Landwirte, die Schweine und das Klima.


NRW bringt Gesetzentwurf zur Lösung der Stallbaubremse im Bundesrat ein

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