Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Agrarausschuss des Bundestags empfiehlt Verschiebung auf Januar 2027

Die erneute Verschiebung des THKG steht heute auf der Tagesordnung im Bundestag ©ISN/Jaworr, BMLEH, Canva
Der Agrarausschuss des Bundestages hat seine Empfehlungen für die heutige Bundestagssitzung für das zweite Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes abgegeben. Darin empfiehlt der Ausschuss eine erneute Verschiebung des Gesetzes. Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte grundsätzliche Reform werde noch mehr Zeit benötigt.
ISN: Eine weitere Verschiebung ist richtig und wichtig. Damit sind die Konstruktionsfehler im aktuellen Gesetz aber noch nicht gelöst – vielmehr gilt es, die Zeit zu nutzen, um diese Fehler zu beheben.
+++ Die Zustimmung des Bundestages zur Verschiebung wird am frühen Abend erwartet – wir halten Sie im www.schweine.net auf dem Laufenden +++
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll erst Anfang 2027 starten. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf berät der Bundestag heute Nachmittag. Eine Entscheidung wird am frühen Abend erwartet. Im Vorfeld zur Bundestagssitzung hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.
Konkret zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich
, heißt es.
Die ISN meint:
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll Transparenz für den Verbraucher liefern, aber auch den Tierhaltern Orientierung und Planungssicherheit bei der Weiterentwicklung ihrer Ställe bringen, weil sie verschiedene Haltungsprogramme in Stufen kategorisiert. Schon heute gibt es im Bereich der Schweinehaltung weit über 50 verschiedene Tierwohl- und Haltungsprogramme am Markt, bei denen eine einheitliche Einordnung und Unterscheidung aufgrund unterschiedlicher Teilnahmekriterien kaum möglich ist. Das Tierhaltungskennzeichen kann hier bei entsprechender Ausgestaltung einen guten Rahmen vorgeben
, erläutert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er erläutert weiter: Dies schafft zum einen Klarheit für alle Marktbeteiligten bei der Verhandlung von Liefer- und Preiskonditionen. Zudem wird dieses Raster helfen, die Genehmigungspraxis von Stallneu- und umbauten zu erleichtern und zu beschleunigen. Bau- und umweltrechtliche Vorgaben, wie z.B. der Immissionsschutz lassen sich gut an diesem Kennzeichnungsmodell ausrichten.
Gleichzeitig macht Dr. Staack aber auch deutlich Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung erfüllt diese Anforderungen eindeutig nicht und hat einige wesentliche Konstruktionsfehler. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Eine erneute Verschiebung des Gesetzes ist deshalb richtig und wichtig, löst aber das Problem nur, wenn die Zeit nun umgehend genutzt wird, um die erheblichen Konstruktionsfehler zu beheben. Es ist entscheidend, dass das Gesetz erst in den Praxiseinsatz kommt, wenn es tatsächlich auch praxistauglich ist. Wir erwarten daher, dass unmittelbar nach dem Beschluss zum weiteren Aufschub zügig und gemeinsam mit den betroffenen Wirtschaftsakteuren die entsprechenden Regelungen entwickelt werden, die auch tatsächlich bis ins Detail funktionieren.
Konkret sind aus Sicht der ISN einige Nachschärfungen, wie die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Vertriebswege und die Gleichstellung ausländischer Ware zwingend notwendig, damit deutsche Schweinehalter durch das Gesetz im Wettbewerb nicht schlechter gestellt werden als ausländische Anbieter. Darüber hinaus sind noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen notwendig, damit das Gesetz auch zu anderen wesentlichen Rechtsvorgaben, wie dem Bau- und Umweltrecht passt. Nur dann können die hohen Hürden, die den Tierhaltern bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe im Wege stehen, beseitigt werden.