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Afrikanische Schweinepest grassiert in Russland weiter

Schweinepest_Sperrbezirk

In Russland grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter. Wie der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) in Moskau berichtete, wurden in diesem Jahr bis Mitte Juli insgesamt 25 Ausbrüche dieser Krankheit in Schweinebeständen registriert.

 

Bei einem dieser Ausbrüche handelte es sich um den größten Fall in der Tierseuchengeschichte Russlands. Dabei waren in der Region Sawolshskij 155 500 Schweine betroffen, meldet Agra Europe.

 

Regierung plant Schweine zu beschlagnahmen

Medienberichten zufolge erwägt die Regierung, die landesweit insgesamt rund 4,5 Millionen Schweine, die in kleineren Höfen gehalten werden, zu beschlagnahmen. Veterinärexperten warnten unterdessen vor den verheerenden Folgen für den russischen Schweinefleischsektor, sollte der Virus in die Region Belgorod vordringen, da dort die meisten großen Schweinezuchtbetriebe Russlands ansässig sind.

In der Ukraine sind seit Anfang dieses Jahres laut Rosselkhoznadzor 13 Fälle von ASF in Betrieben mit Schweinehaltung verzeichnet worden. Zuletzt traf es dabei einen Hof mit etwa 530 Schweinen in der Region Tscherkassy. Nach Einschätzung der Moskauer Behörde ist die Gefahr einer weiteren grenzüberschreitenden Ausbreitung der ASP sehr hoch, da beispielsweise ein Großteil der Schweine in Moldawien und Rumänien in privaten Höfen ohne wirkungsvollen Tierseuchenschutz gehalten werden.


Die ISN empfiehlt nach wie vor allen Schweinehaltern die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest unbedingt einzuhalten.

 

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!

Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.

Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:

Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!

 

In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben

  • Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
  • Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
  • Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
  • Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
  • Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren

Ein weiterer wichtiger Punkt aus Sicht der ISN: Jäger, die in den von ASP betroffenen Ländern auf Jagd gehen, sollten nur Wildschweine mitbringen dürfen, die vorher negativ auf ASP untersucht wurden!!! Am besten erst gar kein Wild aus dem Osten mitbringen und die Schweinehaltung in Deutschland nicht unnötigen Risiken aussetzen.

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