22.03.2017rss_feed

Abrechnung von Teilschäden – Verhandlungssache!

AbrechnungTeilschäden Empfehlung

Die Abrechnung von Teilschäden und untauglichen Tieren ist immer wieder ein Streitthema zwischen Landwirt, Viehvermarkter und Schlachthof. Die Abzüge sind sehr uneinheitlich und oft undurchsichtig. Um Diskussionen vorzubeugen, sollten Landwirte eine klare Regelung mit ihrem Vermarkter treffen.

 

Welche Modelle gibt es?

In der Praxis sind im Wesentlichen drei verschiedene Modelle verbreitet: Ein pauschaler Abzug vom Basispreis, ein gestaffelter Abzug vom Basispreis und ein Abzug in Höhe des tatsächlichen Abschnitts.

 

Modell 1: Pauschaler Abzug vom Basispreis

Bei diesem Modell wird der um den Abschnitt verringerte Schlachtkörper mit einem Abzug vom Basispreis bezahlt. Die Höhe des Abzugs hängt vom betroffenen Teilstück ab. Bei Edelteilen wie Schinken und Lachs werden in der Praxis um 20-40 Cent je kg SG reduzierte Basispreise gezahlt. Gerade die größeren Unternehmen mit eigener Zerlegung belassen es bei max. 20 Cent je kg, Hälftenversender hingegen berechnen auch mal mehr. Hinzu kommt der Schaden durch den Abschnitt selbst sowie unter Umständen ein maskenbedingter Abzug. Bei der Nadelabrechnung (FOM-Maske) werden nämlich meist die beschnittenen Schlachtgewichte in die Maske eingesetzt. Dadurch fällt der leichtere Schlachtkörper häufig aus dem Optimalbereich und wird hierfür zusätzlich bestraft. Auch bei der AutoFom-Klassifizierung können sich die Abzüge erhöhen, da das Gewicht des beschnittenen Schlachtkörpers zu geringeren Teilstückgewichten führt. Das ist nicht unbedingt böser Wille vom Schlachthof, sondern hat praktische Gründe: Der Schlachtkörper wird in der Regel erst nach der amtlichen Fleischbeschau gewogen, die Abschnitte werden meist gar nicht mit Gewicht erfasst. Wünschenswert wäre auf jeden Fall, wenn die Indexpunkte mit dem Gewicht inkl. der Teilschäden ermittelt werden.

 

Modell 2: Gestaffelter Abzug vom Basispreis

Dieses Modell entspricht prinzipiell dem Modell 1. Einige Schlachtunternehmen staffeln jedoch die Abzüge vom Basispreis, je nachdem, wie schwer der Abschnitt vom Teilstück ausgefallen ist. Kleine Abschnitte werden also weniger hoch in Rechnung gestellt als wenn beispielsweise der gesamte Schinken verworfen wird.

 

Modell 3: Gewichtsabhängige Teilstückabzüge

Der Abzug für Teilschäden nach dem tatsächlich abgeschnittenen Gewicht stellt eine ehrliche und transparente Art der Abrechnung dar. Hierbei wird der Abschnitt gewogen und mit einem Preisfaktor multipliziert. Der Preisfaktor richtet sich nach der Wertigkeit des Teilstücks. Die Westfleisch berechnet beispielsweise für abgeschnittene Schinken und Kotelett 3 EUR je kg, für weniger wertvolle Teilstücke wie Schultern 2 EUR je kg. Wichtig: Die Indexberechnung sollte wie in Modell 1 mit dem Schlachtgewicht inkl. der Abschnitte erfolgen! In der Praxis ist dieses nur in wenigen Schlachbetrieben der Fall.

 


Sonstige Abzüge regeln

Auch über die sonstigen maximal zulässigen Abzüge sollten sich Landwirte mit dem Vermarkter verständigen. Hier geht es zum einen um verworfene Lebern. In der Regel werden diese mit rund einem Euro berechnet. Größere Variationen gibt es bei den komplett verworfenen Tieren. Im Schnitt werden je Tier rund 30 EUR berechnet, wovon etwa je die Hälfte für Schlachtung und Entsorgung ausgewiesen wird. Aber in der Praxis tauchen auch Summen von bis zu 60 EUR je verworfenen Schwein auf, was eindeutig zu viel ist.

Bei einigen Schlachtbetrieben haben sich Abzüge für verwachsene Lungen oder Herzbeutel eingebürgert. Auch wenn diese Abzüge grundsätzlich kritisch gesehen werden, bedarf es hier einer klaren Absprache zwischen den Geschäftspartnern, was zulässig ist.

 

Fotobeweis gewünscht

Immer mehr Schlachtunternehmen erhöhen die Transparenz bei der Abrechnung von gravierenden Teilschäden und untauglichen Tieren, indem sie digitale Bilder von den betroffenen Schlachtkörpern erstellen. Aus der Branche ist zu hören, dass die Erfahrungen auf beiden Seiten durchweg positiv sind und unsachliche Diskussionen durch Bilder meist im Keim erstickt werden. Gerade bei äußerlich nicht sichtbaren Schäden am Schwein sind Landwirte teils erschrocken, wie die Tiere geschlachtet aussehen. Auf der anderen Seite konnten anhand der fotografierten Schlagnummer aber auch schon verworfene Schweine identifiziert werden, die dem Einsender falsch zugeordnet wurden. Aus Sicht der ISN wäre zu wünschen, dass eine Fotodokumentation zum Standard wird.


Abrechnung von Teilschäden – ISN-Empfehlung

Die folgende Übersicht soll eine Richtung geben, wie eine Vereinbarung zwischen Landwirt und Händler aussehen könnte: Dabei kann Schlachthof-spezifisch eines der drei Modelle zur Anwendung kommen. Die Spannen geben den in der Praxis üblichen Rahmen wider. Deutlich höhere Abzugswerte als die in der folgenden Tabelle sind aus Sicht der ISN nicht marktgerecht.


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