06.02.2018rss_feed

Abluftreinigung: Waschwasser aus Biowäschern darf in die Güllegrube!

Gülle- Problematik Lagerkapazitäten

Waschwasser aus biologisch arbeitenden Abluftreinigungsanlagen, den sogenannten Biowäschern, darf weiterhin in die Güllegrube eingeleitet werden. Darauf haben sich endgültig Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Bundesländern im Dezember geeinigt.

 

Im Juli vergangenen Jahres hatte es in dieser Angelegenheit einige Verwirrung gegeben. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) hatte gemeldet, dass diese Abwässer nicht in die sogenannten JGS-Anlagen eingeleitet werden dürften und sowohl gesondert gelagert als auch entsorgt werden müssten.

Gemeinsame Lagerung angemessen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat nun die zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Hinweise zur Interpretation und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) veröffentlicht.

Demnach würden diese Reinigungswässer in geringem, notwendigen Umfang im Rahmen der Landwirtschaft anfallen. Die Anforderungen an die Lagerung dieser Stoffe seien nicht höher zu bewerten als die für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft, so dass sich die bisherige Praxis der gemeinsamen Lagerung dieser Stoffe als angemessen erweise, heißt es in den offiziellen Hinweisen des BMUB dazu. Die Anlagen würden hierdurch nicht ihre Eigenschaft als JGS-Anlagen verlieren, so dass die für JGS-Anlagen geltenden Vorschriften weiterhin anwendbar seien. Dies gilt soweit es sich um biologisch arbeitende Wäscher oder Waschstufen handelt.


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