Ab 2027: TAM-Meldung nur noch einmal jährlich

Weniger Bürokratie: Die TAM-Meldung für Tierhalter muss ab 2027 nur noch einmal jährlich gemacht werden © ISN/Jaworr
Der Bundestag hat eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes verabschiedet. Die bislang halbjährliche TAM-Meldung ist ab 2027 nur noch einmal pro Jahr vorgeschrieben, berichtet AgE.
Tierhalter müssen die Anwendung von Arzneimitteln künftig nur noch einmal jährlich melden. Bislang war die sogenannte TAM-Meldung im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept in einem halbjährlichen Turnus vorgeschrieben. Die Änderung soll ab 2027 gelten. Zudem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ermöglicht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zustimmung im Bundestag
Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes wurde am vergangenen Freitag (14.11.) vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet. Der Bundestag hat das Tierarzneimittelgesetz damit an EU-Recht angepasst. Im Gesetz ist ferner festgeschrieben, dass ab 2026 die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten ausgeweitet wird, nämlich auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten sowie Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen.