02.02.2026rss_feed

Ab 2027 keine ITW-Teilnahme ohne Nämlichkeit

ITW_logo_mit text

Ab dem nächsten Jahr kommen nach aktueller Beschlusslage vom vorletzten Jahr zwei wesentliche Änderungen im Rahmen der ITW auf die Ferkelerzeuger und Schweinemäster zu. Zum einen wird die Vergütung der Ferkel vom Fondsmodell auf das Marktmodell umgestellt. Zum anderen wird die Nämlichkeit eine Voraussetzung zur Teilnahme an der ITW.

 

Die sogenannte Nämlichkeit spielt im Rahmen der Initiative Tierwohl (ITW) eine immer größere Rolle. Nämlichkeit bedeutet, dass ein Schwein durchgängig von der Geburt bis zum Schlachtschwein unter den Vorgaben der ITW gehalten wird.

 

Aktuell: Finanzielle Differenzierung nach Nämlichkeit

Seit Anfang 2025 erhalten ITW-Ferkelaufzüchter (in Kombination mit der ITW-Ferkelerzeugung), für Ferkel, die an einen ITW-Mäster geliefert werden über den Fonds einen Bonus von 4,50 €. Sogenannte Bestands-Ferkelaufzüchter, die bereits vor November 2022 Teilnehmer der ITW waren erhalten für Ferkel, die an Nicht-ITW-Mäster gehen, ein Bonus von 2,50 € gezahlt wird. Sogenannte nämliche Ferkelaufzüchter, die erst seit November 2022 teilnehmen erhalten für Ferkel, die an nicht ITW-Mäster gehen keinen Bonus. Schweinemäster bekommen einen unverbindlichen Zuschlag von 7,50 € je Schwein, wenn ihre Mastschweine bereits als Ferkel unter ITW-Bedingungen gehalten werden und seit Anfang dieses Jahres nur noch 6,00 € je Schwein (in 2025 noch 6,50 € je Schwein), wenn die Nämlichkeit nicht gegeben ist.

 

Ab 2027: Kein Ferkelfonds und ohne Nämlichkeit kein ITW

Ab dem kommenden Jahr – also 2027 – sind bei der Initiative Tierwohl zwei entscheidende Änderungen vorgesehen. Zum einen soll die Vergütung der Ferkel dann nicht mehr über den Fond, sondern analog zu den Mastschweinen über den Markt erfolgen. Ein Schritt, der ursprünglich schon 2025 umgesetzt werden sollte. Das heißt, die vereinbarte Vergütung muss ab 2027 innerhalb der Kette vom Schlachthof über den Schweinemäster bis zum Ferkelaufzüchter und Ferkelerzeuger weitergereicht werden. Zum anderen werden dann auch Mastschweine nur noch als ITW-Schweine mit ITW-Zuschlag anerkannt, wenn sie nämlich sind, also als Ferkel bereits unter auditierten ITW-Bedingungen gehalten wurden.

 

Nämlichkeit auch bei ITW Frischluftstall & ITW Auslauf

Die Neuregelungen zur Nämlichkeit werden für alle ITW-Programme gelten. Das heißt, unter dem Dach der ITW müssen ab 2027 nicht nur Schweine in ITW Stall plus Platz (Haltungsform 2) aus der ITW-Ferkelaufzucht und ITW-Ferkelerzeugung stammen, sondern auch die aus ITW-Frischluftstall (Haltungsform 3) und ITW-Auslauf (Haltungsform 4).

 


arrow_upward