Überbrückungshilfe III kann nun beantragt werden – Änderungen machen den Zugang auch für einen Teil der Schweinehalter möglich

Überbrückungshilfe III kann ab heute beantragt werden: Auch Landwirte dürften profitieren © ISN/Canva

Auch wenn der Schweinestau mittlerweile in hohem Tempo abgebaut werden kann und sich am Markt erste Lichtblicke zeigen, ist die wirtschaftliche Situation sowohl für Ferkelerzeuger als auch für Mäster nach wie vor ruinös. Die Tatsache, dass die Preise seit Monaten im Keller sind, bringt immer mehr Betriebe in Liquiditätsengpässe. Deshalb hat die ISN schnelle und unbürokratische Hilfen für die Schweinehalter gefordert. Mit der Ankündigung der Überbrückungshilfe III deutete sich bereits an, dass dadurch mehr Landwirte finanzielle Hilfen bekommen könnten. Die gestern vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Informationen bestätigen dies. Mit den neuen FAQs stehen nun auch Details fest, welche Kosten förderfähig sind. Nun können die Überbrückungshilfe III beantragt werden.

ISN: Gut so – jetzt sollte jeder Schweinehalter für seinen Betrieb prüfen, ob er die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe erfüllt.



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