SVLFG gewährt Hilfe bei coronabedingtem Arbeitsausfall

Wer am Coronavirus erkrankt ist, hat Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt allerdings nicht bei Quarantäne. In diesem Fall kann jedoch eine Entschädigung gewährt werden. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.



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