Gesetzliche Neuregelungen zum Beschäftigungsmaterial ab dem 1. August 2021

Raufutter ist für Schweinehalter ab 2021 bei ITW ein Pflichtkriterium

Ab dem 1. August 2021 treten die Neuregelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum Beschäftigungsmaterial und zur tagesrationierten Fütterung in Kraft. Das LAVES Niedersachsen hat heute weitergehende Erläuterungen zur Ermittlung der maximalen Tierzahl je Beschäftigungsgerät veröffentlicht.

ISN: Angesichts der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) mahnen wir beim Einsatz von organischen Materialien im Schweinestall zur Achtsamkeit und Vorsicht hinsichtlich der Herkunft des Materials. Finger weg von organischen Materialien im Schweinestall, bei denen die Herkunft nicht bekannt ist oder die aus ASP-Risikogebieten z.B. aus Osteuropa stammen!



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