Update 05.08.: Diskussionen über Formfehler bei der Abstimmung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Formfehler bei der Abstimmung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat

Wie ein Lauffeuer verbreitete sich am Montag die Nachricht, dass es bei den zahlreichen verschiedenen Abstimmungen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 03.07.2020 offenbar zu einem Fehler gekommen sei. So sei die Größe der Abferkelbucht nicht in die Verordnung aufgenommen worden. Alle anderen Vorgaben z.B. zur Bewegungsbucht, zum Deckzentrum, zu den Fristen usw. sind davon nicht betroffen. Kein Grund zur Panik, meinen verschiedene Juristen. Aus ihrer Sicht wackelt deswegen die im Bundesrat beschlossene Verordnung nicht.

ISN:. Auch wir meinen: Ruhe bewahren! Zum einen ändert sich für die Sauenhalter derzeit überhaupt nichts, denn die Verordnung ist ja noch nicht in Kraft! Fakt ist zudem, dass die Bewegungsbucht im Abferkelbereich mit fünf Tagen Fixierungsdauer mit einer Übergangsfrist von insgesamt 15 Jahren an anderer Stelle klar geregelt und beschlossen wurde. Obendrein ist derzeit unklar, welche genauen Auswirkungen der Wegfall der Nennung der 6,5m² im Änderungsantrag gegenüber dem Grundentwurf überhaupt hat. Und selbst wenn: Alle Punkte zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind mit deutlicher Mehrheit im Bundesrat beschlossen worden. Unter dem Strich heißt das wie gesagt Ruhe bewahren! Wir warten nun auf ein offizielles Statement aus dem BMEL, ob hier tatsächlich ein Problem vorliegt und wenn ja, wie es behoben werden kann.



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