Düngeverordnung: Niedersachsen weist rote Gebiete aus

Niedersachsen hat die Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete im Land vorgelegt

Gestern hat nun auch Niedersachsen die Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete im Land vorgelegt. Der Entwurf der Niedersächsischen Verordnung soll die Vorschrift der Bundes-Düngeverordnung von 2017 umsetzen, die den Bundesländern vorschreibt, in einer eigenen Rechtsverordnung rote Gebiete auszuweisen, in denen das Grundwasser besonders nitrat- bzw. phosphatbelastet ist. In diesen roten Gebieten gelten dann besondere Bestimmungen. Von der Meldepflicht werden rund 30.000 Betriebe in Niedersachsen betroffen sein. In den nächsten drei Wochen dürfen die Verbände Stellung nehmen.

ISN meint: Weite Teile der niedersächsischen Landwirtschaft sind durch die Einteilung der roten Gebiete und den damit verbundenen Maßnahmen und entsprechenden Belastungen stark betroffen. Die bisherige Einteilung der roten Gebiete erscheint noch wenig zielgenau. Die ISN wird diesen und andere Knackunkte in ihrer Stellungnahme genau benennen.



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