Düngeverordnung: EU-Kommission stimmt zu

Nachdem die Gespräche zwischen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit der EU-Kommission abgeschlossen werden konnten, sind nun die Bundesländer am Zug über die Novelle im Bundesrat am 03. April 2020 zu entscheiden. Sollte der vorliegende Entwurf beschlossen werden, sieht die EU-kommission von einer Klage gegen Deutschland ab.

ISN: Jetzt gilt es, auf der Grundlage der in Brüssel getroffenen Einigung auch im Bundesrat zu einer Einigung zu kommen. Dabei müssen unbedingt fachliche Kriterien und nicht politisches Geplänkel entscheidend sein.



Sie möchten weiterlesen?

Exklusiv für Mitglieder! Loggen Sie sich ein und lesen Sie die komplette Meldung.

Falls Sie noch kein ISN Mitglied sind, können Sie sich hier im Onlineformular anmelden.



Passwort vergessen?

arrow_upward