ASP: Änderung der Schweinepestverordnung bringt Erleichterungen

Die Bejagung von Wildschweinen ist eine wichtige Präventionsmaßnahmezum Schutz der Nutztierbestände

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche u.a. Änderungen der Schweinepestverordnung beschlossen, welche unter anderem die Umsetzung eines EU-Durchführungsbeschlusses in deutsches Recht umfassen. Damit zeichnen sich Erleichterungen für Betriebe in ASP-Restriktionszonen hinsichtlich der Vermarktung von Schlachtschweinen ab. Darüber hinaus wurden Vorschriften für Desinfektionsmaßnahmen von Fahrzeugen verstärkt, Befugnisse für Veterinärbehörden sowie Präventionsmaßnahmen durch die Aufstellung von Zäunen erweitert.

ISN: Die Verordnungsänderung ist genau richtig und erfüllt das, was wir schon lange gefordert haben: Erleichterungen bei der der Vermarktung von Schlachtschweinen im ASP-Krisenfall.



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