§ 51 a Gesellschaften: Grundsteuerreform bedroht Tierhaltungskooperationen

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Die sogenannten § 51 a Gesellschaften mit Tierhaltungskooperationen geraten im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform in Gefahr. Dadurch droht den betroffenen Betrieben die Gewerblichkeit.
ISN: Bestehende Regelungen müssen auch zukünftig Bestand haben. Weitere Nachteile für Schweinehaltung in Deutschland nicht hinnehmbar



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