Tierseuchen: Schäden durch infizierte Tiere am Schlachthof absichern
Sollten mit Seuchenerregern infizierte Schlachttiere auf einen Schlachthof gelangen, drohen erhebliche Schäden durch Schlachthofschließungen beispielsweise durch die Entsorgung von Schlachttieren und Fleisch. Dies wirft die Frage nach der Haftung des anliefernden Tierhalters auf. Auslöser für die Diskussion sind Fälle aus dem Sommer letzten Jahres, wo nach Aussage des Schlachthofbetreibers Schäden im zweistelligen Millionenbereich entstanden sein sollen.
Grundsätzlich ist ein Schweinehalter bei Anlieferung von mangelhaften (z. B. mit Seuchenerregern infizierten) Tieren für einen daraus resultierenden Schaden haftbar, soweit ihn dazu auch ein Verschulden trifft! Wichtig ist es daher, die entsprechenden Vorgaben, z.B. zur Seuchenvorsorge zu beachten.
Versicherungskonzepte prüfen
Neben der Frage der konkreten Haftung, sofern es zu einer Lieferung infizierter Tiere kommt, geht es im zweiten Schritt dann um die Deckung aus einem bestehenden Betriebshaftpflichtvertrag. Für eine Deckung ist unter anderem entscheidend, dass keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen (z.B. auch aus AGB`s) bestehen oder Zusagen zur Seuchenfreiheit der anzuliefernden Tiere abgegeben wurden und dadurch über die gesetzliche Haftung hinausgehend Einstandspflichten bestehen. Übliche Deckungskonzepte in landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtverträgen sehen eine Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden und in einem Zusatzbaustein auch Schäden aus der erweiterten Produkthaftung vor. Aktuell empfehlen wir, soweit noch nicht vorhanden, die Deckungssummen in der Betriebshaftpflicht sowie in der erweiterten Produkthaftpflicht auf jeweils 10 Mio. € zu erhöhen.
Erstellung Rechtsgutachten
Des Weiteren haben wir als ISW Versicherungsmakler GmbH aktuell eine renommierte Kanzlei beauftragt, ein Rechtsgutachten über den Umfang der Haftung sowie daran anschließend über etwaig notwendige Anpassungen der von den Versicherern angebotenen Versicherungskonzepte zu erstellen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der ISW Versicherungsmakler GmbH
Ansprechpartner Betriebshaftpflicht
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