Stromsteuer-Erstattung – Schon beantragt?
Landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen des produzierenden Gewerbes können nach § 9b des Stromsteuergesetzes auf Antrag bei der Stromsteuer entlastet werden. Für viele Landwirte und auch gewerbliche Tierhalter ist es nun deutlich lohnender geworden, einen Antrag auf Erstattung der Stromsteuer zu stellen.
Mit einer Änderung im Stromsteuergesetz wurde der Erstattungsbetrag von bisher 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht. Erstmals wirksam wurde diese Änderung für das Kalenderjahr 2024.
Vorteil für stromintensive Betriebe
Auf Grundlage des Stromsteuergesetzes wird zunächst einmal für jede kWh Strom eine Steuer in Höhe von aktuell 2,05 Cent/kWh (20,50 €/MWh) erhoben. Die Rückerstattung von 20 €/MWh entspricht also fast der vollen Steuerhöhe – ein finanzieller Vorteil, der sich gerade für stromintensive Betriebe lohnen kann.
Antragsstellung ab 12.500 kWh möglich
Allerdings gilt für die Erstattung wie bisher ein Selbstbehalt von 250 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass erst ein Betrag ausgezahlt wird, der über dem Selbstbehalt liegt. Somit ist eine Antragstellung erst ab einem Stromverbrauch von 12.500 kWh/Jahr möglich. Außerdem muss hierbei natürlich noch Ihr Arbeits- und Verwaltungsaufwand für die Antragstellung berücksichtigt werden. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist und wie hoch Ihr Stromverbrauch ist. Wichtig ist außerdem, dass der Strom ausschließlich für den Betrieb verwendet worden ist.
Frist für Antragsstellung 31.12.2025
Einen Antrag auf Stromsteuer-Erstattung können Sie ausschließlich online über das Zoll-Portal stellen. Zur Authentifizierung ist dabei ein gültiges elektronisches ELSTER-Zertifikat notwendig. Die Antragsfrist für das Bezugsjahr 2024 endet am 31.12.2025.
Die Antragsformulare und weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie auf dieser Webseite vom Zoll:
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