26.06.2023rss_feed

Mitteilungen an die Antibiotikadatenbank werden am 14. Juli 2023 fällig

Wie in jedem Halbjahr werden für Tierhalter bis zum 14. Juli die Meldungen für die TAM-Datenbank fällig

Wie in jedem Halbjahr werden für Tierhalter bis zum 14. Juli die Meldungen für die TAM-Datenbank fällig

Wie in jedem Halbjahr werden für Tierhalter bis zum 14. Juli die Meldungen für die TAM-Datenbank fällig. Alle erfassten Tierbewegungen der ersten sechs Monate sind dafür zu übermitteln.

Bitte daran denken: Seit 01.01.2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Die Änderungen beziehen sich auf Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I!

 

Eingabepflicht für Tierhalter-Versicherung entfällt

Es ist keine Tierhalter-Erklärung und keine Vollmacht für den Tierarzt zur Antibiotika-Meldung für den Tierhalter mehr notwendig, da der Tierarzt zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist. Ab der Periode 2023/I entfällt damit die Pflicht der Eingabe der Tierhalter-Versicherung.

Die Tierhalter müssen jedoch weiterhin ihre Nutzungsart und ihre Tierbestände melden. Aber auch hier ergeben sich Änderungen. So sind ab 2023 die Meldungen nicht mehr nur für Masttiere, sondern auch für Sauen mit Saugferkeln erforderlich.

Die Bestandsuntergrenzen sind wie folgt definiert:

  • Zuchtschweine: 85
  • Saugferkel: 85*
  • (Absatz-)Ferkel bis einschließlich 30kg: 250
  • Mastschweine über 30kg: 250

(*Anzahl Muttersauen)

Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.

 

Wenn keinerlei Antibiotika verabreicht worden sind, kann der Tierhalter auf die Bewegungsmeldungen verzichten. Stattdessen muss er eine Nullmeldung abgeben.


Unterwegs bzw. direkt aus dem Stall die Tierbewegungen in den HITMELDER  eingeben

Unterwegs bzw. direkt aus dem Stall die Tierbewegungen in den HITMELDER eingeben

Zeit sparen beim Meldemarathon mit dem ISW-HITMELDER

Mit dem ISW-HITMELDER vereinfacht sich die Führung des Bestandsregisters für Mastschweine und Ferkel und die Abgabe der Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zugänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) deutlich.

Mit dem ISW-HITMELDER können Sie als Schweinehalter ihr Bestandsregister online auf der von der ISW zur Verfügung gestellten Plattform führen. Die Tierbewegungen (Zugänge und Abgänge) können Sie direkt am PC eingeben oder bequem mit der ISNApp der ISN von unterwegs bzw. direkt aus dem Stall. Komfortabel können aus dem Datenbestand heraus alle erforderlichen Meldungen abgegeben werden. Das Bestandsregister kann zudem jederzeit in Papierform ausgedruckt werden, so dass es für mögliche Betriebskontrollen zur Verfügung steht.

Eine Plattform - Ein Knopfdruck

Aus dem online geführten Bestandsregister heraus, lassen sich die Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zugänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) entweder automatisch oder auf Knopfdruck generieren.

ISN-Mitglieder können sich unter www.hitmelder.de registrieren und dort ein Benutzerprofil einrichten. Anschließend werden Sie dann für die Nutzung des ISW-HITMELDERS freigeschaltet. Auf der Internetseite befindet sich auch eine Kurzbeschreibung zur Funktionalität.

Die ISNApp, die neben dem HITMELDER auch noch aktuelle Meldungen und Preise bietet, können Sie mit Ihrem Smartphone kostenfrei im App-Store bzw. im Play-Store herunterladen.


Registrieren Sie sich als ISN-Mitglied hier kostenlos, um den Hitmelder nutzen zu können

arrow_upward