Meldungen für das Antibiotikamonitoring fällig
Wie in jedem Halbjahr steht für Tierhalter die TAM-Meldung an – für das erste Halbjahr ist die Abgabe bis zum 14. Juli fällig. Alle erfassten Tierbewegungen der ersten sechs Monate und die Verwendung von Antibiotika sind dafür zu übermitteln.
Schweinehalter, die beim staatlichen Antibiotikamonitoring meldepflichtig sind, müssen bis zum 14. Juli 2026 eine Mitteilung über ihre Nutzungsart und ihre Tierbestände für das erste Halbjahr 2026 an die amtliche Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank über HI-Tier vornehmen. Ab dem Jahr 2027 wird die Mitteilungspflicht für alle meldepflichtigen Tier- bzw. Nutzungsarten von halbjährlich auf jährlich geändert, so dass die Meldung auf Halbjahre entfällt. Details hierzu sollen im weiteren Verlauf dieses Jahres bekanntgegeben werden.
Seit 2023 sind die Meldungen nicht mehr nur für Masttiere, sondern auch für Sauen mit Saugferkeln erforderlich. Werden für eine Produktionsart in einem Schweine haltenden Betrieb in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika abgegeben, ist dies aktiv in der Antibiotikadatenbank durch den Tierhalter, den Tierarzt oder den QS-Bündler in der Datenbank zu bestätigen. Die Verantwortung dafür liegt beim Tierhalter.
Als Service von QS können Nullmeldungen auf Wunsch des Tierhalters auch aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank übertragen werden. Voraussetzung für die Weiterleitung ist eine gültige Tierhalter-Erklärung in der HIT-Datenbank.
Sofern Sie für die Meldung von Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandversänderungen an die HIT-Datenbank den ISW-Hitmelder nutzen möchten, beachten Sie bitte, dass dort die jeweils aktuelle HIT-PIN hinterlegt ist. Sollten Sie für die Übertragung der Meldungen die Option automatisch bis zum Ende der Meldefrist gewählt haben, müssen die erforderlichen Daten bis zum 13. Juli 2026 im ISW-Hitmelder hinterlegt worden sein.
Tipp: Testen Sie den ISW-HITMELDER kostenfrei
Sie sind Mäster oder Ferkelaufzüchter und nutzen den ISW-Hitmelder noch nicht? Registrieren Sie sich unter www.hitmelder.de und nutzen Sie die kostenfreie Probephase für das digitale Bestandsregister mit Schnittstelle für die Übertagung der Tierbewegungen nach TAM und VVVO an die HIT-Datenbank.
Ihre Ansprechpartnerin für den ISW-Hitmelder
Anna-Kathrin Bach
Telefon: 0 54 91/9665-35 (8 bis 13 Uhr)

