16.11.2023rss_feed

CO2-Steuer, LKW-Maut und Mehrwertsteuer: kosten für Flüssiggas steigen

Eine ganze Reihe von Kostensteigerungen stehen zur Jahreswende an

Eine ganze Reihe von Kostensteigerungen stehen zur Jahreswende an

Die Energiewende und der Wegfall von billigem Erdgas und Erdöl aus Russland sind große Herausforderungen. Das vergangene Jahr war darüber hinaus von deutlicher Angst um die Versorgungssicherheit geprägt, so dass stark volatile Preise die Folge waren. Inzwischen haben sich die Märkte zwar wieder relativiert, zur Jahreswende kommt aber gleich eine ganze Reihe von zusätzlichen Veränderungen zum Tragen. Die nächste Stufe der CO2-Steuer, eine Erhöhung der LKW-Maut und die Rückkehr zum höheren Mehrwertsteuersatz voraussichtlich schon ab Februar 2024 werden zu spürbaren Preissteigerungen führen.


LKW-Maut verteuert Flüssiggastransporte

Schon seit einigen Jahren erhöht die LKW-Maut in Deutschland bereits die Transportkosten u.a. von Flüssiggas deutlich. Des weiteren beinhaltet das verantwortliche Gesetz neue Mauttarife, wie die Einführung einer CO2-Maut ab dem 01.12.2023.
Damit erfolgt die Einführung eines neuen Tarifmerkmals für CO2-Emissionsklassen. Ab dem 01. Dezember 2023 wird für die Lkw-Maut folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 € fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.
Im Ergebnis erhöhen sich ab dem 01. Dezember 2023 die Mautkosten für gängige LKW-Modelle um fast 100%!
Weil diese massive Erhöhung den Transport in nicht unerheblichem Maße verteuert, müssen diese Kosten auch auf den Flüssiggaspreis umgelegt werden. Einige Flüssiggaslieferanten weisen die Mautkosten inzwischen als gesonderte Kostenposition in ihren Abrechnungen aus.

 

Umsatzsteuer auf Erdgas und Flüssiggas

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes ist befristet vom 1.  Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der Steuersatz für Erdgas und Flüssiggas von 19 % auf 7 % gesenkt worden. Der temporär abgesenkte Umsatzsteuersatz wird auch auf Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken angewendet. Aktuell plant die Politik, die bis zum 31.03.2024 befristete Krisenmaßnahme vorzeitig auslaufen zu lassen. Nachdem zuerst eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes zum 31.12.23 im Gespräch war, deutet sich jetzt der 29.02.24 an. Ein endgültiger Beschluss steht noch aus.

 

ISW-Tipp: Um vorbereitet zu sein, sollten Sie den Füllstand der Tanks kontrollieren und frühzeitig bestellen.

 

 

CO2 Steuer macht das Heizen ab Januar teurer

Mit dem Klimaschutzgesetz von 2019 will die Bundesregierung die nationalen Klimaschutzziele erfüllen, indem der Verbrauch fossiler Energie verteuert wird. Der Ausstoß an Treibhausgasen, gemessen in CO2-Äquivalenten soll so drastisch reduziert werden. Betroffen sind alle Bereiche von der Industrie bis zu den Privathaushalten. Die Bepreisung des Ausstoßes von CO2 ist 2019 gestartet und wird Jahr für Jahr erhöht.

Aufgrund der Turbulenzen am Energiemarkt wurde die Erhöhung der CO2-Bepreisung für 2023 jedoch ausgesetzt. Zudem soll die Steigerung des CO2-Preises bis zum Jahr 2025 moderater, als ursprünglich geplant ausfallen.
Je nach Brennstoff ergeben sich durch die CO2-Bepreisung unterschiedlich hohe Zusatzkosten.
Im Vergleich zum Heizöl schneiden Erd- und Flüssiggas günstiger ab. Der Grund ist relativ einfach erläutert. Je Kilowattstunde ist der CO2-Ausstoß beispielsweise beim Heizöl um rund 20 bzw. 15 Prozent höher als beim Erd- und Flüssiggas.

Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Erhöhung des CO2 - Preises beim Flüssiggas mit ca. 1,4 Cent je Liter zu Buche.

 

ISW-Tipp: Diese klar terminierte Preiserhöhung sollten Sie in jedem Fall im Blick haben, wenn Sie Ihre nächste Bestellung von Flüssiggas planen.

 

Als Ansprechpartnerinnen zum Thema Flüssiggas stehen bei der ISW Diana Diesen (Tel.: 05491/9665-22) oder Sylvia Zill (Tel.: 05491/9665-23) zur Verfügung.


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