HI-Tier: Meldungen bis zum 14. Januar 2024 fällig
Florenz und Andrea Heye-Enneking erfassen Tierbewegungen in ihrem Mastschweinebestand mit dem ISW HITMELDER auf dem Smartphone.
Wie in jedem Halbjahr werden für Tierhalter bis zum 14. Januar 2024 die TAM-Meldungen an die HI-Tier-Datenbank fällig. Alle erfassten Tierbewegungen der letzten sechs Monate sowie die Anfangsbestände des zweiten Halbjahres 2023 sind dafür zu übermitteln. Wie Sie sich die Arbeit erleichtern können, verrät Leonie Jost, Redakteurin beim Fachmagazin Land&Forst. Sie sprach mit Schweinehalterin Andrea Heye-Enneking, die ihre Tierbewegungen auf dem Smartphone mit dem ISW-HITMELDER erfasst:
Bald wieder stehen die halbjährlichen TAM-Meldungen an. Alle Tierbewegungen sowie die Anfangsbestände des zweiten Halbjahres 2023 müssen spätestens am 14. Januar nach dem Tierarzneitmittelgesetz an HI-Tier gemeldet werden. Parallel dazu muss das Bestandsregister gemäß der Viehverkehrsverordnung laufend aktuell gehalten werden und als wäre das nicht schon genug Dokumentation, müssen alle Zu- und Abgänge nach spätestens sieben Tagen an die Schweinedatenbank gemeldet werden.
Viele Daten - ein Ort
Einen Überblick über alle Tierbewegungen und Tierverluste zu behalten, kann mühsam sein. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen gesammelt an einem Ort abarbeiten zu können, hat die ISW-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Wirtschafts-GmbH, eine Tochtergesellschaft der ISN, vor einigen Jahren den ISW-HITMELDER entwickelt. Am PC oder mobil mittels ISNApp können alle Bestandsveränderungen sofort erfasst und abgespeichert werden.
Landwirtin Andrea Heye-Enneking aus dem Landkreis Vechta nutzt den ISW-Hitmelder seit Mitte letzten Jahres und ist froh über die Arbeitserleichterung. Neben ihrem eigenen Betrieb betreut sie auch den ihres Mannes und ist zusätzlich noch auf einem anderen Betrieb für die Bestandsbetreuung zuständig. Ich betreue die Bestände von drei Betrieben. Wenn ich die App öffne, habe ich alle drei VVVO-Nummern untereinander und kann Änderungen sofort eintragen
, sagt Heye-Enneking. Dadurch gerät selten etwas in Vergessenheit. Ich habe mein Handy bei jeder Tierkontrolle dabei und trage Verluste sofort ein. Früher war es schon mal so, dass ich tote Tiere erst nach ein oder zwei Tagen dokumentiert habe und dann erst einmal überlegen musste, in welchem Stall das überhaupt war.
Alle eingetragenen Bestandsveränderungen werden zentral gespeichert, wodurch zum einen das Bestandsregister immer auf dem aktuellsten Stand ist, zum anderen die Zu- und Abgänge an die Schweinedatenbank sowie die TAM-Meldungen mit nur einem Klick übermittelt werden können. Ein Ausdrucken auf Papierform ist jederzeit möglich.
Einmalige Einrichtung
Anna-Kathrin Bach von der ISW hat den ISW-HITMELDER mit entwickelt und steht Nutzern bei Fragen zur Verfügung. Nach einer Registrierung auf www.hitmelder.de muss der eigene Betrieb erst einmal im System angelegt werden. Auch alle Lieferanten und Abnehmer müssen mit Namen, Adressen und VVVO-Nummern einmalig eingegeben werden. Am Anfang muss alles korrekt eingerichtet werden
, sagt Bach. Das ist kein Hexenwerk, aber es macht ein wenig Mühe und sollte wirklich gründlich erledigt werden.
Anschließend werden dafür Arbeitszeit und Nerven eingespart. Und nicht nur das. Uns haben auch schon Nutzer zurückgemeldet, dass die Kontrolleure bei Kontrollen ganz begeistert von dem akkurat geführten Bestandsregister waren. Das macht Eindruck.
Der Beitrag ist erschienen in der Land&Forst Ausgabe 51-52/2023
ISW-HITMELDER - So geht´s
- Aus dem online geführten Bestandsregister heraus lassen sich die Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zu- und Abgänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) entweder automatisch oder auf Knopfdruck generieren.
- ISN-Mitglieder können sich unter www.hitmelder.de registrieren und dort ein Benutzerprofil einrichten. Anschließend werden Sie dann für die Nutzung des ISW-HITMELDERS freigeschaltet. Auf der Internetseite befindet sich auch eine Kurzbeschreibung zur Funktionalität.
- Die ISNApp, die neben dem HITMELDER auch noch aktuelle Meldungen und Preise bietet, können Sie mit Ihrem Smartphone kostenfrei im App-Store bzw. im Play-Store herunterladen.
- Für die Nutzung des Hitmelders wird ab dem 01.01.2024 eine Jahresgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. MwSt. erhoben. Mit dieser Jahresgebühr ist der Zugang zum ISW-Hitmelder sowie die Dokumentation von bis zu 3 VVVO-Nummern abgegolten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nutzen Sie gerne unser Schnupperangebot und sichern sich den ISW-HITMELDER mit einer kostenfreien Testphase.