10.11.2016rss_feed

Neues DLG-Merkblatt: Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen

Blick auf einen Sauenstall

Heutige moderne Ställe verfügen über eine Vielzahl an technischen Einrichtungen, deren reibungslose und dauerhafte Funktion gewährleistet sein muss.

 

Die Klimatisierung von Schweine- und Geflügelställen folgt automatischen Steuerungen. Ein kurzfristiger Ausfall technischer Einrichtungen hat, insbesondere bei extremen Wettersituationen, oftmals gravierende Folgen auf den Bestand und die Gesundheit der Tiere. Darüber hinaus sind die Alarmierung bei Brandgefahr und ein Ausfall installierter Fütterungssysteme ein sinnvoller Bestandteil moderner Überwachungssysteme.

 

Im Schadensfall ausreichend abgesichert sein

Die Sicherung eines Stallgebäudes gegen unbefugtes Betreten ist schon aus Hygienegründen sinnvoll. Die Alarmgebung in einem solchen Fall ist bei neu geplanten Anlagen eine sinnvolle Ergänzung, um ein unerlaubtes Betreten zu registrieren und gegebenenfalls entsprechend zu handeln. Rechtliche und versicherungstechnische Fragen für die Installation und Funktionsweise von Alarmierungsanlagen sind weiterhin zu beachten, um bei Auseinandersetzungen im Schadensfall als Landwirt und Tierhalter ausreichend abgesichert zu sein.

 

Das neue, von einem Autorenteam des DLG-Ausschusses Technik in der Tierproduktion erarbeitete DLG-Merkblatt Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen zeigt Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Nutztieren durch zu spätes Erkennen ausgefallener technischer Systeme auf. Rechtliche Anforderungen werden ebenso behandelt wie die Stalltechnik, notwendige technische Dokumentation und organisatorische Vorsorgemaßnahmen.

Das neue DLG-Merkblatt 422 Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen steht zum kostenfreien Download im Internet unter www.dlg.org/dlg-merkblatt_422.html.

 


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