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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung

und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

abgewichen zu sein. Sie können diese im Mitgliederbereich des

www.schweine.net

herunterladen.

- Wenn Sie als Tierhalter keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege

beauftragt haben, müssen Sie diese Daten bis zum 14. Januar selbst

eingeben.

- Wer sich diesen Schritt sparen möchte, dem empfiehlt die ISN, den

Bestandstierarzt zu beauftragen, die Antibiotikaabgaben bzw. -anwen-

dungen in die QS-Datenbank zu melden und QS als sogenannten

Dritten zu beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu

übertragen

- Wenn Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2019 über der

Kennzahl 2 lag, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt einen

Maßnahmenplan aufstellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so

verbessert werden kann, dass eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes

möglich ist. Dieser Maßnahmenplan ist unaufgefordert bis zum 31.

Januar bei der zuständigen Behörde einzureichen. Wurden keine

Antibiotika abgegeben, muss die Nullmeldung ebenfalls zu diesem

Termin erfolgt sein.

4.Stichtagsmeldungen für das Inverkehrbringen von

Wirtschaftsdünger

- In Niedersachsen müssen Betriebe, die mehr als 200 t

Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben bzw. aufnehmen, diese

Bewegungen halbjährlich melden. Bis zum 31. Januar 2020 sind daher

die Wirtschaftsdüngermeldungen für das 2. Halbjahr 2019 bei der

zuständigen Behörde einzureichen. In Schleswig-Holstein müssen

diese Daten bis zum 31. März 2020 vorliegen. Zu beachten ist, dass

die Mengen und Fristen in den Bundesländern unterschiedlich

gehandhabt werden.

- Das Land Niedersachsen hat 2019 die Einführung elektronischer

Meldungen für den Nährstoffvergleich und die Düngebedarfs-

ermittlungen beschlossen. Für die Erfassung der Daten wird von der

Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes das entsprechende

Programm ENNI kostenlos bereitgestellt.

QS-Audit-Daten zur Risikoeinstufung gegenüber

Veterinäramt nutzen

Schweine haltende Betriebe können mit den von QS bereitgestellten

Auditindices für Biosicherheit (BSI) und Tierhaltung (THI) gegenüber

den Veterinärämtern ihre Sorgfalt und Risikovorsorge belegen, wenn

sie diese für ihr jeweiliges Veterinäramt freischalten lassen. Die EU-

Kontrollverordnung 2017/625, die seit dem 14. Dezember 2019 gültig

ist, gibt vor, dass Veterinärämter alle Informationen, die ihnen

vorgelegt werden, für die Risikoeinschätzung von Betrieben

heranziehen sollten.

Seit November stellt das QS-Prüfsystem seinen Systempartnern neu

aufbereitete Indices für Biosicherheit und Tierhaltung zur Verfügung.

Die Auditindices ergeben sich aus acht bzw. zehn Prüfkriterien des

letzten QS-Audits. Zur Einsicht vorgelegt werden können dem

Veterinäramt auch Daten und Informationen aus den QS-

Monitoringprogrammen für Salmonellen, Antibiotika sowie

Schlachtbefunden. Sie ermöglichen den Tierhaltern aber zunächst

einmal die Standortbestimmung des eigenen Betriebs

im Vergleich zu anderen Betrieben und geben Hinweise

auf Verbesserungspotential.

Ab Januar 2020 können die Auditindices zu

Biosicherheit und Tierhaltung oder Ergebnisse aus den

QS-Monitoringprogrammen

den

zuständigen

Veterinärämtern zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzung hierfür ist eine ausdrückliche schriftliche

Einwilligung des jeweiligen Tierhalters an sein

Veterinäramt und die Registrierung des Veterinäramtes

in der QS-Datenbank. Erst nach Vorlage der

Einwilligung durch den Landwirt und schriftlicher

Vereinbarung mit QS zum Datenschutz und zur

Datennutzung können Veterinärämter freigeschaltet

werden.