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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:
Vereinigungspreis
18.12.2019
1,95 €/IP
1,95 – 2,03 €
- 8
ISB
10.12.2019
2,08 €
/kg
2,075 – 2,08 €
- 1
ISN-Marktplatz
13.12.-19.12. 2,07 €
/kg
1,97 – 2,10 €
+ 1
VEZG -Sauenpreis
19.12.2019
1,56 €
/kg
1,56 – 1,56 €
- 8
Auktionspause der Internet Schweinebörse
Die Auktion der Internet Schweinebörse macht aufgrund der Feiertage
und der fehlenden Schlachttage eine Weihnachtspause. Die nächste
Auktion startet im neuen Jahr am Dienstag, 07.01.2020 um 14 Uhr.
Der Handel auf dem Marktplatz der Schweinebörse ist auch in der
auktionsfreien Zeit an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr
möglich. Die Internet Schweinebörse mit dem Marktplatz finden Sie
unter
www.isn-schweineboerse.de.ISN Marktplatz vom 13.12. bis 19.12.2019
Auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse wurden zuletzt im
Zeitraum vom 13.12. bis 19.12. Schlachtschweine zu Basispreisen
zwischen 1,97 € und 2,10 € im medianen Mittel zu
2,07 €/kg SG
(das
ist +1 Cent gegenüber der Vorwoche) bei 4,60 € Vorkosten gehandelt.
VEZG Sauen-Notierung von Mittwoch, 19.12.2019
Für Schlachtsauen der Handelsklasse M nennt die „Vereinigung der
Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“ im Zeitraum von
Donnerstag, 19.12.19 bis Mittwoch, 08.01.20 einen
Ab-Hof-Preis von
1,56 €/kg SG
(das sind - 8 Cent gegenüber der Vorwoche) in einer
Spanne von 1,56 € bis 1,56 €.
Schlachtsauen
Notierung
KW49
KW 50
KW 51
KW 52
KW 53
amtl. Not. NRW
Mo-So
1,74 €
1,75 €
VEZG Do-Mi
Ab-Hof-Preis
1,64 €
1,64 €
1,56 €
1,56 €
Die
Schlachtbetriebe
Tönnies
und
Westfleisch
haben
den
Schlachtsauenpreis für die aktuelle Schlachtwoche von Do. 26.12.19 bis Mi.
09.01. mit 1,46 €/kg (- 8 zur Vorwoche) bekannt gegeben.
VEZG Ferkelpreis von Freitag, 20.12.2019
Die „Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“
nennt für die Kalenderwochen vom 23.12.19 bis 05.01.20 einen
Ferkelpreis von 71,00 €
(das sind +- 0 € gegenüber der Vorwoche)
für 25 kg Ferkel in 200er Gruppen.
Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkelmarkt
erhalten Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Freitag, 27.12.2019
Zwischen
den
Feiertagen
zeigt
sich
der
Schlachtschweinemarkt wie erwartet als klassischer
Bestellmarkt. Das Notierungsniveau ist wie im Vorfeld
angekündigt bis zum 8. Januar 2020 fix, so dass bis
dahin keine Änderungen zu erwarten sind.
Alle Jahre wieder: Stichtagsmeldungen - Daran
sollten Sie direkt zum Jahresbeginn denken!
Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit stehen
für die Schweinehalter einige wichtige Stichtage an. Im
jährlich wiederholenden Meldewahnsinn gilt es, den
Überblick zu wahren. Hier eine Zusammenfassung über
die für Schweinehalter wichtigsten Fristen zum
Jahresbeginn:
1.Stichtagsmeldung an die HI-Tier
- Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von
Bestandsveränderungen hat jeder Tierhalter – auch
Hobbyschweinehalter - gemäß der Viehverkehrs-
verordnung der zuständigen Behörde bis zum
14. Januar 2020 die Anzahl der am 1. Januar
gehaltenen Schweine zu melden. Sollten Sie die Frist
verpassen, wird ein Ordnungsgeld fällig.
- Mit dem Hitmelder der ISN unter
www.hitmelder.de,
schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter
www.hi-tier.de.2.Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
- Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihren
Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der
Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen
unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Die Meldung kann schriftlich mit der Bestands-
meldekarte oder auf der Homepage der jeweiligen
Tierseuchenkasse der Bundesländer erfolgen
- Bei Bestandsveränderungen im laufenden Jahr bzw.
Betriebsneugründungen müssen Zugänge innerhalb
der vorgeschriebenen Frist nachgemeldet werden.
Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem
Jahreshöchstbestand gemeldet werden.
3.Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank und für
das Antibiotikamonitoring
- Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/ Bestands-
veränderungen für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember
2019 in der HIT-Datenbank bis zum 14. Januar 2020
- Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs
Neue versendet werden. Für das zweite Halbjahr 2019
liegt die Einsendefrist an die zuständige Behörde vom
01. bis zum 14. Januar 2019.
- Damit versichert der Tierhalter, bei der Behandlung
nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes