Previous Page  3 / 228 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3 / 228 Next Page
Page Background

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung

und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:

Vereinigungspreis

18.12.2019

1,95 €/IP

1,95 – 2,03 €

- 8

ISB

10.12.2019

2,08 €

/kg

2,075 – 2,08 €

- 1

ISN-Marktplatz

13.12.-19.12. 2,07 €

/kg

1,97 – 2,10 €

+ 1

VEZG -Sauenpreis

19.12.2019

1,56 €

/kg

1,56 – 1,56 €

- 8

Auktionspause der Internet Schweinebörse

Die Auktion der Internet Schweinebörse macht aufgrund der Feiertage

und der fehlenden Schlachttage eine Weihnachtspause. Die nächste

Auktion startet im neuen Jahr am Dienstag, 07.01.2020 um 14 Uhr.

Der Handel auf dem Marktplatz der Schweinebörse ist auch in der

auktionsfreien Zeit an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr

möglich. Die Internet Schweinebörse mit dem Marktplatz finden Sie

unter

www.isn-schweineboerse.de.

ISN Marktplatz vom 13.12. bis 19.12.2019

Auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse wurden zuletzt im

Zeitraum vom 13.12. bis 19.12. Schlachtschweine zu Basispreisen

zwischen 1,97 € und 2,10 € im medianen Mittel zu

2,07 €/kg SG

(das

ist +1 Cent gegenüber der Vorwoche) bei 4,60 € Vorkosten gehandelt.

VEZG Sauen-Notierung von Mittwoch, 19.12.2019

Für Schlachtsauen der Handelsklasse M nennt die „Vereinigung der

Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“ im Zeitraum von

Donnerstag, 19.12.19 bis Mittwoch, 08.01.20 einen

Ab-Hof-Preis von

1,56 €/kg SG

(das sind - 8 Cent gegenüber der Vorwoche) in einer

Spanne von 1,56 € bis 1,56 €.

Schlachtsauen

Notierung

KW49

KW 50

KW 51

KW 52

KW 53

amtl. Not. NRW

Mo-So

1,74 €

1,75 €

VEZG Do-Mi

Ab-Hof-Preis

1,64 €

1,64 €

1,56 €

1,56 €

Die

Schlachtbetriebe

Tönnies

und

Westfleisch

haben

den

Schlachtsauenpreis für die aktuelle Schlachtwoche von Do. 26.12.19 bis Mi.

09.01. mit 1,46 €/kg (- 8 zur Vorwoche) bekannt gegeben.

VEZG Ferkelpreis von Freitag, 20.12.2019

Die „Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“

nennt für die Kalenderwochen vom 23.12.19 bis 05.01.20 einen

Ferkelpreis von 71,00 €

(das sind +- 0 € gegenüber der Vorwoche)

für 25 kg Ferkel in 200er Gruppen.

Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkelmarkt

erhalten Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Freitag, 27.12.2019

Zwischen

den

Feiertagen

zeigt

sich

der

Schlachtschweinemarkt wie erwartet als klassischer

Bestellmarkt. Das Notierungsniveau ist wie im Vorfeld

angekündigt bis zum 8. Januar 2020 fix, so dass bis

dahin keine Änderungen zu erwarten sind.

Alle Jahre wieder: Stichtagsmeldungen - Daran

sollten Sie direkt zum Jahresbeginn denken!

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit stehen

für die Schweinehalter einige wichtige Stichtage an. Im

jährlich wiederholenden Meldewahnsinn gilt es, den

Überblick zu wahren. Hier eine Zusammenfassung über

die für Schweinehalter wichtigsten Fristen zum

Jahresbeginn:

1.Stichtagsmeldung an die HI-Tier

- Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von

Bestandsveränderungen hat jeder Tierhalter – auch

Hobbyschweinehalter - gemäß der Viehverkehrs-

verordnung der zuständigen Behörde bis zum

14. Januar 2020 die Anzahl der am 1. Januar

gehaltenen Schweine zu melden. Sollten Sie die Frist

verpassen, wird ein Ordnungsgeld fällig.

- Mit dem Hitmelder der ISN unter

www.hitmelder.de

,

schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter

www.hi-tier.de.

2.Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse

- Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihren

Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der

Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen

unterscheiden sich je nach Bundesland.

- Die Meldung kann schriftlich mit der Bestands-

meldekarte oder auf der Homepage der jeweiligen

Tierseuchenkasse der Bundesländer erfolgen

- Bei Bestandsveränderungen im laufenden Jahr bzw.

Betriebsneugründungen müssen Zugänge innerhalb

der vorgeschriebenen Frist nachgemeldet werden.

Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem

Jahreshöchstbestand gemeldet werden.

3.Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank und für

das Antibiotikamonitoring

- Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/ Bestands-

veränderungen für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember

2019 in der HIT-Datenbank bis zum 14. Januar 2020

- Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs

Neue versendet werden. Für das zweite Halbjahr 2019

liegt die Einsendefrist an die zuständige Behörde vom

01. bis zum 14. Januar 2019.

- Damit versichert der Tierhalter, bei der Behandlung

nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes