22.10.2025rss_feed

Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene abgewiesen

© Pixabay

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Auf absehbare Zeit wird es für Tierschutzorganisationen kein Verbandsklagerecht geben. Die Bundesregierung erteilte entsprechenden Forderungen eine Absage und begründet ihre Haltung in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage mit der Zuständigkeit der Länder für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften.

ISN: Richtig so! Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.

 

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene einzuführen. Zur Begründung weist die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion darauf hin, dass der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliege. Diese könnten beurteilen, welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll und zielführend sowie nach den jeweiligen Rechtsvorschriften verhältnismäßig sei.

 

Verbandsklagerecht teilweise auf Landesebene verankert

Die zuständigen Behörden vor Ort besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden Informationen für eine angemessene Beurteilung der betreffenden Umstände, heißt es in der Antwort. Regierungsangaben zufolge haben einige Bundesländer bereits ein Verbandsklagerecht verankert, mit dem anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit zur Klage gegen tierschutzrechtliche Verwaltungsakte eingeräumt werde. Für die Bundesregierung ist diese Verankerung auf Länderebene geeignet und angemessen, um mögliche Defizite beim Vollzug des Tierschutzrechtes beheben zu können.

 

Die ISN meint:

Wir bleiben bei dem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Das Verbandsklagrecht bedeutet aus unserer Sicht in erster Linie mehr bürokratischen Aufwand und Kosten für Tierhalter und Behörden, die in keinem Verhältnis zum Nutzens stehen. Besonders kritisch sehen wir, dass Tierschutzvereinen ohne Nachweis höhere Sachkompetenz zugesprochen wird als ausgebildeten Landwirten, Tierärzten und Fachgremien.

 


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