04.12.2014rss_feed

Start der Initiative Tierwohl: Kriterienleitfäden nun veröffentlicht

Die Initiative Tierwohl ist deutlich voran gekommen. Im November wurden wichtige Beschlüsse zur Umsetzung der Initiative gefasst - darunter auch die Verabschiedung der Leitfäden, in denen nun detaillierte Vorgaben zur Umsetzung der Kriterien festgelegt sind.


Die Leitfäden für die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast können Sie hier herunterladen:

Einige weitere grundsätzliche Informationen zur Initiative zum Tierwohl und zu den Teilnahmebedingungen für die tierhaltenden Betriebe stellen wir Ihnen hier bereit:


Initiative Tierwohl auf der Zielgeraden

Initiative Tierwohl auf der Zielgeraden

LEH zahlt ab Januar ein

Am 1. Januar 2015 startet die Initiative Tierwohl – der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zahlt dann in den Tierwohltopf ein. Der LEH hat sich dazu verpflichtet, mindestens in den kommenden drei Jahren 4 Cent je kg Schweinefleisch (Frischfleisch und verarbeitete Ware) an die Clearingstelle der Initiative abzuführen.

 

Anmeldung im April?

Sie als Schweinehalter sollten sich zwar rechtzeitig mit den Bedingungen und Kriterien auseinandersetzen. Sie müssen sich Anfang Januar jedoch noch nicht anmelden.

Die Anmeldephase wird nach derzeitigen Planungen wohl nicht vor April stattfinden. Dafür ist eine Zeitspanne von vier Wochen vorgesehen, in denen die Anträge über Ihren Bündler zunächst gesammelt werden. Sollte das Fondsvolumen für die eingegangenen Anmeldungen dann nicht reichen, werden diejenigen Betriebe bevorzugt, die ihre angegebenen Kriterien am schnellsten umsetzen können. Kurz nach der Anmeldephase starten die Audits. Wer das Audit bestanden hat, ist ab diesem Zeitpunkt bonusberechtigt und hat drei volle Jahre Anspruch auf den festgesetzten Betrag.

 

1,5 % lichtdurchlässige Fläche

Lange war die Ausgestaltung des Grundkriteriums Tageslicht noch unklar. Hier gilt nun, dass auf dem Betrieb (Produktionsart unter einer VVVO-Nummer) im Mittel mindestens 1,5 % lichtdurchlässige Fläche, bezogen auf die Abteilgrundflächen, vorhanden sein muss. Für Einzelabteile kann der Wert um bis zu 20 % unterschritten werden - solange das Gesamtmittel bei mindestens 1,5 % liegt. Indirektes Licht wird über eine Ebene angerechnet; das bedeutet, wenn es über einen Vorraum, einen Versorgungsgang oder ein Nachbarabteil kommt. In den Zwischen- und Außenwänden müssen natürlich entsprechende Lichtdurchlässe vorhanden sein.

 


Mehr Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Homepage der Initiative Tierwohl

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