16.12.2015rss_feed

Sieht das LAVES nur den Zaster? – Die Tiergesundheit fällt durchs Raster!

Laves Header

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat – wie es scheint – die Überwachung des gesamten Bereichs der Landwirtschaft als wichtige Einnahmequelle entdeckt. Neben der Futtermittelüberwachung hat die Behörde nun wohl den Bereich der Kontrolle von Antibiotikaeinsätzen als Goldesel ins Visier genommen. Auf der anderen Seite soll eine für die Veredlungsregion Niedersachsen so wichtige Abteilung für Tiergesundheit eingestampft werden. Aus Sicht der ISN ist diese Schwerpunktverlagerung auf das Schärfste zu kritisieren.

Bußgelder bei der Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes

Während eines Symposiums zur Antibiotika-Minimierung Ende November in Hannover, sowie in einem kürzlich erschienenen Interview mit der agrarzeitung kündigte das LAVES an, ab 2016 auch Bußgelder im Zusammenhang mit der Antibiotikadatenbank zu verhängen. Diese seien für fehlende, verspätete oder falsche Meldungen bzw. Maßnahmenpläne vorgesehen. So seien zuletzt ca. 25% der Maßnahmenpläne verspätet eingetroffen, der Kontrollschwerpunkt liege bei Betrieben mit Nullmeldung sowie bei Überschreitung der Kennzahl 2. Kontrollen werden derzeit noch beim Tierhalter angemeldet, die Kosten müssen aber auch hier wieder die Landwirte tragen.

 

25 neue Mitarbeiter sind zu bezahlen

Dem LAVES in Oldenburg wurde die Hauptverantwortung bei der Kontrolle von Antibiotikaeinsätzen in der Nutztierhaltung durch Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer übertragen. Die Kapazitäten der Behörde sind nach eigenen Angaben für die Prüfungszwecke inzwischen ausreichend. Denn 25 extra neu eingestellte Fachkräfte verantworten dort seit März die Verarbeitung der Daten, die Kontrolle der Maßnahmenpläne, die behördlichen Anordnungen – und die Betriebskontrollen. Die müssen natürlich bezahlt werden.

 

LAVES umstrukturiert – für mehr Tierwohl oder zur Gewinnoptimierung?

Während sich die Abteilung Tierarzneimittel zu rechnen scheint, wurde gleichzeitig fast klammheimlich das Fortbestehen der Abteilung Tiergesundheit im LAVES in Frage gestellt. Minister Christian Meyer hatte dazu erklärt, man wolle auf Anregung des Landesrechnungshofes die bisherige Aufgabenorganisation des LAVES nach wirtschaftlichen Gesichtspunkte prüfen. Die Abteilung Tiergesundheit setzte bisher bundesweit Maßstäbe für ihre Kompetenz bei Tierseuchen, Tierschutzrecht und Gesundheitsstandards und ist angesichts des herrschenden Seuchenrisikos elementar wichtig für die größte Veredlungsregion in Deutschland. Aber das scheint wohl nicht zu zählen.

Die ISN mahnt, die Tierhalter in der ohnehin sehr angespannten finanziellen Situation nicht noch unnötig mit überzogenen Gebühren und Auflagen zu belasten. Die Schwerpunkte der LAVES-Arbeit müssen nach Fachlichkeit und nicht nach Wirtschaftlichkeit gesetzt werden! Sonst wird Niedersachsen nicht Agrarland Nummer 1 bleiben.

Wichtiger Hinweis für Schweinehalter Frist vom 14. Januar 2016 einhalten

Folgende Schritte müssen umgesetzt werden:

  • Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/ Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember 2015 in der HIT-Datenbank:

Im Mitgliederbereich finden Sie im eine Excel Vorlage zur Bestandsveränderung, in der zum einen das Bestandsregister geführt werden kann und gleichzeitig die Daten für die Massenmeldung in die TAM-Datenbank umgewandelt werden.

Excel-Vorlage: Bestandsregister für die Meldung in die Antibiotikadatenban

 

  • Die Tierhalterversicherung bis zum 14. Januar an die zuständige Behörde schicken.

Damit versichert der Tierhalter bei der Behandlung nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können diese Sie ebenfalls im Mitgliederbereich herunterladen.

Vorlage für die "Tierhalter-Versicherung"

 

  • Wenn Sie als Tierhalter keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie diese Daten bis zum 14. Januar selbst eingeben.

Wer sich diesen Schritt sparen möchte dem empfiehlt die ISN,

- den Bestandstierarzt zu beauftragen, die Antibiotikaabgaben bzw. -anwendungen in die QS-Datenbank zu melden,

- und QS als sogenannten Dritten zu beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen

Eine Anleitung für die Eingaben in die staatliche Datenbank finden Sie hier...


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