02.02.2016rss_feed

Kommt die bundesweite Filter-Pflicht?

Wenn es nach dem Bundesumweltministerium geht – Ja. Denn das Umweltressort plant deutliche Verschärfungen der Technischen Anleitung (TA) Luft, die gravierende Auswirkungen auf die Schweinehalter hätten.

 

Das Bundesumweltministerium kündigte nach einem Bericht von Agra Europe einen Referentenentwurf zur Anpassung der TA Luft bis zum 2. Quartal 2016 an. Die Novelle könnte dann bis Mitte 2017 abgeschlossen sein.

 

Erste Arbeitsentwürfe zur TA Luft sind aus dem Ministerium bereits bekannt. Demnach sollen größere Tierhaltungsanlagen künftig verpflichtend mit einer Abluftreinigung ausgestattet sein. Gelten soll die bundesweite Filterpflicht für immissionsschutzrechtliche genehmigungsbedürftige Schweinehaltungsanlagen (> 2000 Mastplätze, >750 Zuchtsauenplätze oder > 6000 Ferkelaufzuchtplätze).

Für Neuanlagen dieser Größenordnung und die Erweiterung bestehender Anlagen um neue Stallgebäude plant das Bundesumweltministerium den verpflichtenden Einsatz einer Abluftreinigung unabhängig von den konkreten Umweltbedingungen am jeweiligen Standort, etwa der Vorbelastung durch andere Betriebe oder der Betroffenheit empfindlicher Ökosysteme sowie von Anwohnern.

 

Filter-Pflicht bisher in drei Bundesländern

Die betroffenen Betriebsgrößen für die Filterpflicht entsprechen den bereits geltenden Filterlassen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Allerdings gehen die im Bund diskutierten Anpassungen in anderen Bereichen über die Ländervorgaben hinaus. Dies gilt beispielsweise für eine geforderte Pflicht zur Nachrüstung bei bestehenden Anlagen. Besonders gravierend wären die Pläne des Bundesumweltministeriums ausgerechnet für frei gelüftete Ställe, die unter Tierwohlaspekten als vorteilhaft gelten. Die wären nach den bekannt gewordenen Arbeitsentwürfen in den genannten Größenordnungen anders als bei den bestehenden Länderregelungen überhaupt nicht mehr genehmigungsfähig

 

Die ISN meint:

Was in Niedersachsen, NRW und Schleswig Holstein schon Pflicht ist, soll demnächst allen Bundesländern übergestülpt werden. Doch was hat die Filterpflicht bisher in diesen Bundesländern außer Kosten und Mehraufwand bei den Landwirten gebracht? Von einem bundesweiten Filtererlass wären sehr viele Betriebe betroffen! Es fragt sich, ob vor allem die spezialisierten und kontinuierlich gewachsenen Betriebe mit geringer Flächenausstattung die Kosten für eine Nachrüstungspflicht eines Filters stemmen können. Aus unserer Sicht sollte das Ministerium vielmehr auf die Forschung und Förderung für effizientere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung setzen und situationsabhängige Kriterien für den Einbau von Abluftfiltern aufnehmen.

 

Die ISN wird sich im Sinne der Schweinehalter in den weiteren Prozess zur Neugestaltung der TA Luft bei den zuständigen Akteuren einbringen. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und werden berichten…


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