27.01.2016rss_feed

Kommt der Sachkundenachweis für Tierhalter?

Viele Tierhalter nehmen bereits heute regelmäßig an Weiterbildungs­maßnahmen teil

Viele Tierhalter nehmen bereits heute regelmäßig an Weiterbildungs­maßnahmen teil

Der Kompetenzkreis Tierwohl, der die Tierwohl-Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums berät, hat in der vergangenen Woche eine Reihe von Empfehlungen und Stellungnahmen vorgestellt. Ein Punkt dabei: der Sachkundenachweis für Tierhalter.

Auch wenn es einige Überschriften in der Presse anders erscheinen lassen, sollte man beachten, dass dieser Sachkundenachweis noch nicht beschlossene Sache ist, sondern vom Kompetenzkreis Tierwohl dem Bundeslandwirtschaftsministerium empfohlen worden ist.

 

Kompetenzkreis empfiehlt Sachkundenachweis

In der Pressemeldung des Ministeriums heißt es: Die Vermittlung der entsprechenden beruflich relevanten Sachkunde ist integraler Bestandteil der handlungsorientiert und ganzheitlich angelegten Berufsausbildung. Sachkunde wird grundsätzlich durch die Berufsausbildung erworben. Und weiter: Regelmäßige betriebsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind Voraussetzung zur Beibehaltung und Weiterentwicklung des mit der Ausbildung erworbenen Wissensstandes. … Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere dann gefordert, wenn Betriebsleiter oder Mitarbeiter in Arbeitsprozessen tätig sind, die Tiere betreffen, zu denen sie keine spezialisierte Berufserfahrung vorweisen können oder in Arbeitsprozessen tätig werden, die sie in den letzten Jahren nicht weitergeführt haben.

 

Die Konkrete Empfehlung des Kompetenzkreises: Betriebsleiter und Mitarbeiter, die im Bereich der Tierhaltung ohne einschlägige Berufsausbildung (z. B. Landwirt) arbeiten, sollten einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen, und die erworbene Sachkunde ebenfalls durch regelmäßige Weiterbildungen erhalten und weiterentwickeln.

Der Sachkundenachweis für die Tierhaltung soll am Ende der Ausbildung zum Landwirt ausgehändigt werden. Zusätzlich soll eine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung eingeführt werden. Als erster Schritt soll ein Sachkundenachweis für Betriebsleiter und Mitarbeiter eingeführt werden, die nicht zum Landwirt bzw. Tierwirt ausgebildet wurden. Bei den Fortbildungen hat der Kompetenzkreis Tierwohl ein Punktesystem vorgeschlagen, bei dem die Landwirte die Fortbildungen auswählen und dafür dann eine bestimmte Anzahl von Punkten gutgeschrieben bekommen, mit denen dann die Sachkunde nachgewiesen werden kann.

Die ISN meint:

Tierhalter sind ohne Zweifel die Experten in Sachen Tierhaltung. Sie sind in der Regel hervorragend ausgebildet. Gute Tierhalter nehmen bereits heute regelmäßig an Weiterbildungs­maßnahmen teil. Hier stehen sie in keiner Weise anderen Berufsgruppen nach. Das ist bereits heute, ohne verpflichtenden Sachkundenachweis, ein guter Status Quo! Speziell diese Fort- und Weiterbildungen weiterzuentwickeln - die ja schon heute flächendeckend angeboten und auch rege genutzt werden - würde Sinn machen, weil sie den Tierhaltern insbesondere zu Spezialthemen zielgerichtet konkrete Hilfestellungen geben. Denn die Anforderungen werden immer komplexer – Rahmenbedingungen und Erkenntnisse verändern sich. Beispielhaft sei hier nur das Thema Nottötung oder das Verhindern von Schwanzbeißen erwähnt.

Entscheidend ist, wie ein derartiger Sachkundenachweis umgesetzt werden soll – pragmatisch und praxisorientiert oder bürokratisch. Wer den Amtsschimmel kennt, befürchtet letzteres – und das wäre fatal: Denn dann würde ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen, das weder den Landwirten noch den Tieren hilft – im Gegenteil, welches Zeit raubt, die bei der Betreuung der Tiere fehlt. Ein neues Bürokratiemonster lehnen wir klar ab!

 

 

 


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