24.07.2015rss_feed

Antibiotikamonitorring: Bis 31. Juli Maßnahmenpläne einreichen, falls Kennzahl 2 überschritten!

Antibiotika Kuehlschrank

Am 01. April 2014 ist die 16. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle in Kraft getretenen. Ziel der neuen Regelungen ist es, den Einsatz von Antibiotika bei Masttieren zu reduzieren sowie den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen.

Tierhalter, bei denen die Therapiehäufigkeit in der ersten Auswertung der staatlichen Antibiotikadatenbank im zweiten Halbjahr 2014 über der Kennzahl 2 liegt, müssen daher auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung bis zum 31. Juli 2015 einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.

Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.

 

Wenn die Maßnahmen, die in diesem Plan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes genannt werden, nicht innerhalb eines halben Jahres umgesetzt werden können, muss zusätzlich ein Zeitplan erstellt werden.

 


Antibiotikaeinsatz: Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht - und was ist nun zu tun?

Antibiotikamonitoring: Niedersachsen hat Formulare für Maßnahmenpläne erstellt

Hier finden Sie den Link zum Muster des Maßnahmenplanes des LAVES

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